Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren: Wege zur Sanierung von Unternehmen
Als Alternative zum klassischen Regelinsolvenzverfahren sieht das Insolvenzrecht die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) als Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen vor.
Als Alternative zum klassischen Regelinsolvenzverfahren sieht das Insolvenzrecht die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) als Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen vor.