OLG Hamm: Offline-Referenzen für Online-Streichpreise unzulässig
Wirbt ein Onlineshop mit sogenannten “Streichpreisen”, muss der Referenzpreis vorher online gegolten haben und nicht nur im stationären Handel.
Wirbt ein Onlineshop mit sogenannten “Streichpreisen”, muss der Referenzpreis vorher online gegolten haben und nicht nur im stationären Handel.