Call-ID-Spoofing: Anfechtung „ja“ – Rückerstattung „nein“
OLG Bremen: Zahlungsaufträge können bei Täuschung angefochten werden; die Bank schuldet aber bei grober Fahrlässigkeit des Kunden keine Erstattung.
OLG Bremen: Zahlungsaufträge können bei Täuschung angefochten werden; die Bank schuldet aber bei grober Fahrlässigkeit des Kunden keine Erstattung.