Befristetes Arbeitsverhältnis – Vorsicht bei Vertragsänderungen
Durch die vertragliche Änderung der Arbeitsbedingungen kann ein ursprünglich wirksam mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden.
Durch die vertragliche Änderung der Arbeitsbedingungen kann ein ursprünglich wirksam mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt werden.