Schwerbehindertenvertretung – Fortbestand auch bei Absinken unter den Schwellenwert
Das Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb unter fünf hat nicht das Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zur Folge.
Das Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb unter fünf hat nicht das Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zur Folge.