Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen
Zum 1. Januar 2026 tritt das SchwarzArbMoDiG in Kraft. Der Zoll erhält neue Befugnisse. Unternehmen müssen digitalen Zugriff auf Unterlagen und Datenbanken gewähren.
Zum 1. Januar 2026 tritt das SchwarzArbMoDiG in Kraft. Der Zoll erhält neue Befugnisse. Unternehmen müssen digitalen Zugriff auf Unterlagen und Datenbanken gewähren.