Erstes Urteil zum MiLoG: Unwirksamkeit einer Änderungskündigung und Unzulässigkeit der Anrechnung von Sonderleistungen auf den Mindestlohn
Nach dem ArbG Berlin ist es unzulässig, Sonderleistungen auf den Mindestlohn anzurechnen, die nicht unmittelbar die erbrachte Arbeitsleistung vergüten.
Nach dem ArbG Berlin ist es unzulässig, Sonderleistungen auf den Mindestlohn anzurechnen, die nicht unmittelbar die erbrachte Arbeitsleistung vergüten.