BGH schafft Klarheit: Keine Anwendung von § 179a AktG bei der GmbH
Die jüngste Entscheidung des BGH zu § 179a AktG bedeutet mehr Rechtssicherheit und Kostenersparnis in M&A-Transaktionen.
Die jüngste Entscheidung des BGH zu § 179a AktG bedeutet mehr Rechtssicherheit und Kostenersparnis in M&A-Transaktionen.