Schmerzensgeld für Anrede entgegen der geschlechtlichen Identität
Die Anrede entgegen der geschlechtlichen Identität benachteiligt Betroffene und berechtigt diese zur Forderung eines angemessenen Schmerzensgeldes.
Die Anrede entgegen der geschlechtlichen Identität benachteiligt Betroffene und berechtigt diese zur Forderung eines angemessenen Schmerzensgeldes.