Neues vom EuGH zum Verhältnis von Vertrag und Delikt in der EuGVVO
Klagen gegen Vertragspartner wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts können laut EuGH am Deliktsgerichtsstand erhoben werden.
Klagen gegen Vertragspartner wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts können laut EuGH am Deliktsgerichtsstand erhoben werden.