Verfall von Urlaubsansprüchen: Keine Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei Langzeiterkrankten
Urlaub verfällt bei Langzeiterkrankten grds. 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Gilt dies auch, ohne dass der Arbeitgeber hierauf hinweist?
Urlaub verfällt bei Langzeiterkrankten grds. 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Gilt dies auch, ohne dass der Arbeitgeber hierauf hinweist?