Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei der Kündigung
Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden. Dabei sind die Zuständigkeitsvorschriften zu beachten!
Bei der Kündigung von Schwerbehinderten muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden. Dabei sind die Zuständigkeitsvorschriften zu beachten!