Gewerbemietrecht und die COVID-19-Pandemie: Aktuelle Entwicklungen
Keine Staatshaftung für coronabedingte Betriebsschließungen. Anspruch auf Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Maßnahmen möglich.
Keine Staatshaftung für coronabedingte Betriebsschließungen. Anspruch auf Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Maßnahmen möglich.