6. Juni 2013
Gegenverfügung, Compliance, Kartell
Compliance

Wenn sich Compliance-Verantwortliche nicht „compliant″ verhalten…

… dann gibt es lange Gesichter.

Solche machen gerade die Stadtwerke Köln, zu der insgesamt sechs Konzerngesellschaften gehören, sowie Netcologne und der Lidl-Konzern, wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtete.

Wie die Stadtwerke durch einen kurzen Presseartikel aus der Augsburger Allgemeinen Zeitung erfuhren, soll das Amtsgericht Augsburg gegen den beauftragten Ombudsmann einen Strafbefehl verhängt haben, gegen den dieser nicht vorgegangen sei (siehe auch hier). Der Strafbefehl basiere auf dem Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott.

Für einen Ombudsmann, der als Ansprechpartner für die Mitarbeiter für Hinweise auf Korruption und unternehmensschädliches Verhalten fungiert, und Hinweisen nachgehen soll, ist dies kein erstrebenswertes Aushängeschild. Die Stadtwerke haben ihrem Ombudsmann außerordentlich gekündigt, Netcologne und Lidl sollen dies ebenfalls vorbereiten.

Es wäre nur konsequent…

 

Tags: Korruptionsbeauftragter Kündigung Lidl Ombudsmann Stadtwerke Köln Strafbefehl Strafrecht