CMS Deutschland lud zum IP Kongress zum Know-how-Schutz für Unternehmen mit dem Thema "Industriespionage und Geheimnisverrat in der digitalen Welt" ein.
Der Schutz von Know-how stellt für Unternehmen im digitalen Zeitalter eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Angriffe drohen durch Dritte von außen genauso wie durch eigene Mitarbeiter.
Die EU hat die Notwendigkeit zum Tätigwerden erkannt und wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr die Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen verabschieden. Für Unternehmen bedeutet das Gesetzesvorhaben ein Überdenken ihres bisherigen Geheimnisschutzes.
IP Kongress: Industriespionage und Geheimnisverrat in der digitalen Welt
Vor diesem Hintergrund hat CMS Deutschland am 24. Februar 2016 seinen diesjährigen IP Kongress unter das Thema „Industriespionage und Geheimnisverrat in der digitalen Welt″ gestellt. Vor über 50 Unternehmensvertretern informierten im AMANO Grand Central Berlin ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörden sowie zahlreiche Experten von CMS über Rechtsfragen rund um den Schutz von Know-how.
Als Keynote-Speaker geladen war Olaf Borries, Kriminaloberkommissar des LKA Berlin und Sachbearbeiter der Fachdienststelle Cybercrime. Eindrücklich berichtete er aus der Praxis von Gefahren für Unternehmen durch Cyberattacken und Angriffen von Innen. Er wies darauf hin, dass bereits 40-50% aller Unternehmen von solchen Angriffen betroffen gewesen seien.
Erstes Panel: Rechte, Know-how und Daten als Asset
Daran anschließend folgte das erste Panel der Experten von CMS Deutschland zum Thema „Rechte, Know-how und Daten als Asset″. Nach einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Know-how-Schutzes durch Markus Deck, informierte Prof. Dr. Winfried Bullinger über die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes von Unternehmenswissen. Stefan Lüft zeigte die Vor- und Nachteile des Know-how-Schutzes gegenüber der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten auf. Die kontrovers diskutierte Frage eines Eigentumsschutzes an Daten wurde schließlich von Dr. Michael Dorner dargestellt.
Zweites Panel: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste
Nachdem die Teilnehmer bei einer ersten Kaffeepause die Möglichkeit zum intensiven Austausch hatten, ging der Kongress mit dem Panel „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste″ in die zweite Runde. Prof. Dr. Marion Bernhardt legte die arbeitsvertraglichen Regelungsmöglichkeiten zum Schutz des Know-hows vor Offenlegung durch eigene Mitarbeiter dar.
David Ziegelmayer befasste sich mit einem weiteren Aspekt der Gefährdungen „von innen″ und wies auf die Risiken der Social-Media Nutzung durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens hin. Dr. Ole Jani befasste sich mit den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz des eigenen Know-hows bei Verträgen mit Dritten. Über die anstehende EU-Richtlinie zum Know-how-Schutz und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für Unternehmen (Stichwort: Nachweis „angemessener Schutzmaßnahmen″) referierte im Anschluss Dr. Katharina Garbers-von Boehm.
Stresstest mit Online-Fragebogen zum Know-how-Schutz
Während der Mittagspause hatten die Teilnehmer Gelegenheit, einen von CMS Deutschland entwickelten „Stresstest″ durchzuführen, um den eigenen Know-how-Schutz im Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Innerhalb von 10 Minuten konnten die Interessierten im Rahmen eines Online-Fragebogens zum Know-how-Schutz herausfinden, ob – auch vor dem Hintergrund der anstehenden EU-Regelungen – Handlungsbedarf im Unternehmen besteht.
Drittes Panel: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist – Verfolgung von Rechtsverletzungen
Das letzte Panel befasste sich schließlich mit den Handlungsmöglichkeiten bei widerrechtlicher Offenlegung des geschützten Know-hows. Unter dem eingängigen Titel „Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist – Verfolgung von Rechtsverletzungen″ informierte Prof. Dr. Matthias Eck über die strafrechtlichen Folgen des Geheimnisverrats und gab Hinweise für die richtige Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dr. Heike Blank zeigte im Anschluss die möglichen zivilrechtlichen Verfahren auf und wies auf Besonderheiten der Vollstreckung beim Geheimnisschutz hin. Dr. Jörn Witt rundete das Panel mit einer Darstellung des zivilrechtlichen Besichtigungsanspruchs und seiner besonderen Bedeutung in Geheimnisschutz-Prozessen ab.
Bei einem Get-Together nutzten Referenten und Teilnehmer erneut die Möglichkeit zu Gesprächen und angeregter Diskussion.