27. Januar 2026
Binnenmarktstrategie EU
Corporate / M&A

Einfach, nahtlos und stark – Die neue Binnenmarktstrategie der EU 

Vereinfachte und mehr digitale Gründungs-, Register- und Verwaltungsverfahren, Unterstützung von Start-Ups und Scale-Ups: So soll die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht im EU-Binnenmarkt vorangebracht werden! 

Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission eine Strategie für einen „einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt“veröffentlicht. Darin schlägt sie konkrete Maßnahmen vor, um den aus Sicht der EU-Kommission zehn schädlichsten Hindernissen (den sog. Terrible Ten) für den EU-Binnenmarkt zu begegnen. 

Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht steht dabei die Gründung von Unternehmen und ihre fortlaufende Verwaltung im Fokus, die als zu aufwändig und kostspielig dargestellt wird. Konkrete Legislativvorschläge zur Umsetzung der Ideen der EU-Kommission sind bereits angekündigt.

Die Terrible Ten: Wo hakt es im Binnenmarkt?

Laut der EU stellen folgende Hindernisse aktuell die größten Hürden für den EU-Binnenmarkt dar: 

  1. Übermäßig komplexe EU-Vorschriften
  2. Fehlende Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für den Binnenmarkt
  3. Komplizierte Unternehmensgründung und -tätigkeit
  4. Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen
  5. Lange Verzögerungen bei der Festlegung von Standards, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen
  6. Fragmentierte Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung und Abfall
  7. Veraltete harmonisierte Produktvorschriften und mangelnde Produktkonformität 
  8. Restriktive und divergierende nationale Dienstleistungsregulierung
  9. Schwerfällige Verfahren für die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern
  10. Territoriale Angebotsbeschränkungen

Mit ihrer Binnenmarktstrategie will die EU-Kommission diesen Hindernissen entschlossen begegnen.

Im gesellschaftsrechtlichen Fokus stehen die nachfolgend näher erläuterten Maßnahmen: 

  • Entwurf eines 28. Rechtsrahmens zur Vereinfachung der digitalen Gründung von kleineren Unternehmen und ihrer Geschäftstätigkeit durch ein einheitliches EU-weites Regelwerk
  • Ausbau digitaler Lösungen durch Einführung der European Business Wallet (EUBW) und der European Digital Identity Wallet (EUDIW) als Ergänzung zum Business Registers Interconnection System (BRIS) und zum Single Digital Gateway (SDG)
  • Weitere Unterstützung für KMU 
  • Einführung einer neuen Unternehmenskategorie: Small-mid cap companies (SMC)

Weniger Bürokratie für kleinere Unternehmen: Was der 28. Rechtsrahmen verspricht

Status quo: Komplex, teuer und langsam. Die Gründung und der Betrieb von Unternehmen in der EU gestalten sich aus Sicht der EU-Kommission aufgrund zahlreicher Vorschriften nach wie vor umständlich. Die Verfahren für die Unternehmensgründung und für Investitionen sind nicht ausreichend digital, zu kompliziert und zu langwierig. Unternehmen werden dadurch daran gehindert, innerhalb der EU zu expandieren.

Um dem entgegenzuwirken und die Innovation innerhalb der EU zu fördern, soll zum Ende des 1. Quartals 2026 ein Legislativvorschlag für einen sog. 28. Rechtsrahmen veröffentlicht werden. Dieser soll ein Unternehmensregelwerk zur Harmonisierung der bestehenden Rechtsvorschriften für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen beinhalten und bestehende Hindernisse für Unternehmen und Unternehmer durch digitale Standardlösungen beheben. Nach Vorstellung der EU-Kommission soll dieses einheitliche Regelwerk für „innovative Unternehmen“, in erster Linie wohl Start-Ups und Scale-Ups, gelten. Darüber hinaus soll eine stärkere Verzahnung mit weiteren relevanten Rechtsgebieten wie dem Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht erfolgen, von der die betroffenen Unternehmen etwa durch Befreiungen von Berichtspflichten oder anderen Erleichterungen gegenüber dem geltenden Recht profitieren sollen. Geplant ist, das Regelwerk parallel zu den nationalen Vorschriften als Alternative zu etablieren, sodass die Unternehmen ihren Rechtsrahmen künftig wählen könnten. Schließlich will die EU-Kommission prüfen, den Unternehmen eine EU-Niederlassung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen. 

Der Binnenmarktstrategie selbst ist nicht zu entnehmen, ob der 28. Rechtsrahmen in Form einer Verordnung oder Richtlinie erfolgen soll. Letztere bedürfte zu ihrer Geltung noch der Umsetzung in nationales Recht und ließe insofern Anpassungsspielraum für die EU-Mitgliedstaaten zu. Außerdem ist noch offen, ob das Regelwerk eine neue Gesellschaftsform, wie etwa einen EU-weiten Unternehmenstyp, einführen wird (so wohl die aktuell präferierte Lösung), oder bestehende Regelungen harmonisiert. 

Überraschend ist, dass der 28. Rechtsrahmen ein zentrales Problemfeld kleinerer Unternehmen nicht stärker behandeln wird: Die Finanzierung. Insbesondere Gründer bzw. Anteilseigner, die bereits Erstfinanzierungen erfolgreich für die Weiterentwicklung ihrer Unternehmen einsetzen konnten, erhalten häufig keine oder nur unzureichende Wachstumsfinanzierungen, da viele Förderprogramme ausschließlich für die Frühphasenfinanzierung ausgelegt sind. Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften befürchten durch die geplanten Befreiungen der Unternehmen von bisherigen Verpflichtungen im Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht zudem eine Aushöhlung der Mitbestimmungsrechte und einen Rückgang der Arbeits- und Sozialstandards. 

Es bleibt abzuwarten, wie die konkrete Umsetzung der Vorstellungen der EU-Kommission durch den Legislativvorschlag ausfallen wird.

Kohärentes Ökosystem digitaler Lösungen: BRIS, SDG, EUBW und EUDIW

Daten statt Papier: Die Digitalisierung will die EU-Kommission auch mit Blick auf den Zugriff und den Austausch von Informationen, Daten und Dokumenten voranbringen. Es ist essenziell, dass Online-Informationen für alle Beteiligten klar und leicht auffindbar sind und digital zugängliche Verfahren zur Verfügung stehen. Dies ist laut der EU-Kommission bisher nur eingeschränkt gelungen.

Mittels der Digitalisierungsrichtlinie II, durch die etwa eine digitale EU-Vollmacht und eine EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt wurden, wurde bereits ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung eines Wandels von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Binnenmarkt geleistet. Daneben bietet das 2018 EU-seitig beschlossene und bis Dezember 2020 von den Mitgliedstaaten umgesetzte Single Digital Gateway (SDG) ein zentrales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, das den digitalen Zugang zu Informationen und Verwaltungsleistungen schafft. Auch können nationale Unternehmensregister bereits durch das EU Business Registers Interconnection System (BRIS) miteinander verknüpft werden, sodass ein zuverlässiger, einmaliger Informationsaustausch zwischen den Registern innerhalb der EU ermöglicht wird.

Aufbauend auf dem BRIS soll laut der Binnenmarktstrategie der EU-Kommission eine Europäische Brieftasche (European Business Wallet, EUBW) eingeführt werden, die eine digitale Identität nun auch für Unternehmen einführt. Durch die Europäische Brieftasche soll es Unternehmen künftig möglich sein, sich digital auszuweisen, die Vertretungsbefugnis digital darzulegen, Nachweise wie Registerauszüge zu übermitteln und amtliche Mitteilungen innerhalb der gesamten EU zu erhalten. Ein Legislativvorschlag wurde am 19. November 2025 im Rahmen des Digital Omnibus Package veröffentlicht. Die EU-Kommission stellt in diesem Digitalisierungspaket Kostenersparnisse von jährlich insgesamt EUR 150 Mrd. für die die Europäische Brieftasche nutzende Unternehmen in Aussicht. Neben einem Legislativvorschlag zur Einführung der Europäischen Brieftasche enthält das Digitalisierungspaket der EU-Kommission u.a. auch Vorschläge für Vorschriften und Mustervertragsklauseln betreffend personenbezogene und nicht bezogene Daten, Cybersicherheit und KI. 

Die Europäische Brieftasche für Unternehmen tritt damit neben die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (European Digital Identity Wallet, EUDIW). Sie ermöglicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern, sich digital auszuweisen, Identitätsdaten zu speichern, digitale Dokumente zu verwalten und rechtsgültig zu unterzeichnen. Die Nutzung der digitalen Brieftasche ist für EU-Bürger nicht verpflichtend und kostenlos. Bis Ende 2026 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens eine digitale Brieftasche für ihre Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen.

Mehr Rückenwind: KMU stärken, SMC als neue Unternehmenskategorie einführen

In der EU gibt es ca. 25 Mio. kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dabei gilt ein Unternehmen laut offizieller Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361/EG) als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio. oder eine Bilanzsumme von maximal EUR 43 Mio. erzielt. 

Ein KMU profitiert dabei bereits von gewissen Erleichterungen, etwa vereinfachte Regelungen für die Börsennotierung und reduzierte Prospektanforderungen.

Durch das sog. Omnibus IV Paket, das zeitgleich mit ihrer Binnenmarktstrategie durch die EU-Kommission veröffentlicht wurde, sollen diese Erleichterungen weiter ausgebaut werden. So soll etwa die Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist und einen administrativen Aufwand für Unternehmen erzeugt, in bestimmten Fällen entfallen.

Durch das Omnibus IV Paket soll darüber hinaus ein Online-Tool in allen EU-Sprachen eingeführt werden, das auf Basis einer Selbstauskunft eine KMU-ID erstellt. Eine solche ID soll dann dazu verwendet werden, um den eigenen KMU-Status nachweisen zu können, etwa für die digitale Beantragung bestimmter KMU-spezifischer Fördermittel. 

Die Brücke zwischen KMU und Großunternehmen: Werden die oben genannten Schwellenwerte eines KMU überschritten, steigen die Pflichten in verschiedenen Rechtsbereichen sprunghaft an. Dem will die EU-Kommission entgegenwirken und schlägt mit dem Omnibus IV Paket die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie, der small mid-cap companies (SMC), vor. Für SMC sollen in Anlehnung an die KMU ebenfalls Erleichterungen gelten. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen kein KMU mehr ist, gleichzeitig aber weniger als 750 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von bis zu EUR 150 Mio. oder eine Bilanzsumme von bis zu EUR 129 Mio. erzielt. Laut EU-Kommission würden ca. 38.000 Unternehmen EU-weit unter diese Definition fallen.

Durch die vorgesehenen Vereinfachungen sollen die jährlichen Verwaltungskosten für KMU und SMC zusammen um mindestens EUR 400 Mio. sinken.

Die Digitalisierung im EU-Gesellschaftsrecht schreitet weiter voran 

Die neue Binnenmarktstrategie setzt wichtige Impulse, um die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht in Richtung eines kohärenten Rahmens zu verschieben und damit zentrale Ziele des Binnenmarkts – Freizügigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – zu stützen. 

Aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive lassen sich zwei zentrale Wirkhebel identifizieren, die die Standortattraktivität des EU-Binnenmarkts verbessern sollen: Sowohl die Standardisierung und Konvergenz digitaler gesellschaftsrechtlicher Verfahren, wie z. B. die digitale Gründung und die Nutzung einheitlicher Identifizierungsstandards, als auch die Vereinfachung von Verwaltungs- und Regulierungsprozessen, etwa durch vermehrte Schnittstellen zwischen Registern und durch gezielte Unterstützung kleinerer Unternehmen, sollen Verwaltungskosten und -aufwand verringern, Prozesse beschleunigen und die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen.

Die vielversprechenden Ideen der EU-Kommission bedürfen zu ihrer Realisierung allerdings zwingend 

  • (weiterer) konkreter Legislativvorschläge und daran anschließender EU-Rechtsvorschriften,
  • einer konsequenten und möglichst einheitlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten,
  • ausreichender Ressourcen für IT-Modernisierung sowie
  • einer sorgfältigen Balance zwischen Datenzugang und Datenschutz. 

Es ist abzuwarten, wie die Binnenmarktstrategie mit ihrem Ziel, das (Gesellschafts-)Recht aus einer papiergebundenen Verwaltungspraxis in eine skalierbare, digitale Infrastruktur zu überführen, in der Praxis gelebt werden wird.

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