18. September 2017
Internetgericht China
International

Hangzhou: Erstes Internetgericht nimmt in China die Arbeit auf

Hat in China die Zukunft der Justiz begonnen? Das Internetgericht in Hangzhou führt Verfahren, einschließlich mündlicher Verhandlungen, vollständig online.

Am 17. August 2017 hat in Hangzhou, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Zhejiang, das weltweit erste vollständig internetbasierte Gericht seine Arbeit aufgenommen. Das Hangzhou Internetgericht (Chinesisch: 杭州互联网法院) wird sich ausschließlich mit internetbezogenen Sachverhalten befassen und seine Verfahren ausschließlich online abwickeln.

Hangzhou als Internethauptstadt Chinas

Als Teil des Volksgerichts Hangzhou, erstreckt sich seine örtliche Zuständigkeit auf internetbezogene Fälle die in die erstinstanzliche Zuständigkeit dieses Volksgerichts fallen. Da nach chinesischem Zivilprozessrecht Unternehmen grundsätzlich dort verklagt werden müssen wo sie ihren Sitz haben, ist der Standort Hangzhou mit Bedacht gewählt. Die Stadt eine Stunde südwestlich von Shanghai gilt als die Internethauptstadt Chinas und beherbergt mehrere wirtschaftliche und technologische Sonderentwicklungszonen. Viele der großen chinesischen Internetunternehmen, allen voran Alibaba und NetEase, haben hier ihren Sitz.

Hangzhous starke Stellung in der chinesischen Onlinewirtschaft spiegelt sich auch in dem Fallaufkommen des örtlichen Volksgerichts wider. 2016 wurden hier mehr als 10.000 Fälle alleine zum Onlinehandel verhandelt. Insofern gab es in Hangzhou schon länger die Überlegung, aus dem Internetgeschäft resultierende Streitigkeiten durch Onlineverfahren schneller und effizienter zu verhandeln. Nach einem im April 2015 gestarteten Pilotprojekt mit teilweise online basierten Verfahren an drei Gerichten in Hangzhou, wurden diese Überlegungen mit dem Hangzhou Internetgericht nun in die Tat umgesetzt.

Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Wie oben erwähnt, ist die Zuständigkeit des Internetgerichts auf Streitigkeiten beschränkt, die in die örtliche Zuständigkeit des Volksgerichts Hangzhou fallen. Der wichtigste Fall ist hierbei die Zuständigkeit für Klagen der in Hangzhou ansässigen Unternehmen.

Sachlich ist das Internetgericht zuständig wenn es sich um Streitigkeiten aus den folgenden Fallgruppen handelt:

  • Streitigkeiten aus Onlinehandel, Onlinedienstleistungen oder Onlinefinanzierungen,
  • Streitigkeiten über das Eigentum an Urheberrechten im Internet oder deren dortiger Verletzung,
  • Streitigkeiten über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet,
  • Streitigkeiten aus Produkthaftung für im Internet gekaufte Waren,
  • Streitigkeiten über Domainnamen,
  • Verwaltungsrechtsstreitigkeiten aufgrund Verwaltungshandeln im Internet,
  • Alle anderen internetbezogene zivil- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, die dem Internetgericht von den höheren Gerichten zugewiesen werden.

Verfahren läuft online ab – sogar mündliche Verhandlungen

Das Verfahren vor dem Internetgericht folgt dem normalen Verfahrensablauf vor den chinesischen Volksgerichten, findet aber vollständig online statt. Das Gericht hat dazu eine speziell entwickelte Webseite (www.netcourt.gov.cn) online gestellt, welche als Plattform für die Gerichtsverfahren dient und teilweise auch auf Englisch verfügbar ist. Die Webseite bildet dabei alle Verfahrensschritte ab. So können insbesondere Klagen eingereicht, Schriftsätze und Beweisdokumente hochgeladen, mündliche Verhandlungen abgehalten sowie Gebühren bezahlt werden.

Die Webseite verwendet dabei weitgehend von Alibaba, Chinas größtem Internetkonzern, bereitgestellte Dienste. Zu den wichtigsten dieser Technologien gehören Alipay, das chinesische Pendent zu PayPal, und Alibaba Cloud, Alibabas Cloud Computing Dienst.

Registrierung der Klägerin und Klageeinreichung

Wer ein Verfahren vor dem Internetgericht einleiten will, muss sich zunächst auf der Webseite des Gerichts registrieren. Anschließend muss die Identität der registrierten Person bestätigt werden. Die Identitätsfeststellung kann online oder herkömmlich auch „offline″ erfolgen. Die Online-Identitätsfeststellung erfolgt dabei durch Alipay, während sie offline beim Rechtspfleger eines regulären Volksgerichts in Hangzhou durchgeführt wird. Natürliche Personen müssen dazu ihren Personalausweis vorlegen bzw. einen Scan davon hochladen. Juristische Personen müssen ihr Unternehmenszulassungszertifikat sowie die Personalausweise ihrer rechtlichen Vertreter auf gleicher Weise bereitstellen.

Sobald die Identität der Klägerin bestätigt ist, kann die Klageschrift einschließlich der sie unterstützenden Beweisurkunden und einer etwaigen Prozessvollmacht hochgeladen werden. Anschließend wird das Gericht der Klägerin die Annahme des Falls bestätigen und ihr eine Siebentagesfrist zur Zahlung eines Kostenvorschusses setzen. Dieser Vorschuss kann, wie alle Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren, entweder mittels Onlineüberweisung oder AliPay bezahlt werden.

Registrierung der Beklagten und Klageerwiderung

Das Internetgericht informiert sodann die Beklagte über die Klage. Dazu fordert es die Beklagte auf, sich ebenfalls auf der Webseite des Gerichts zu registrieren. Das Gericht übermittelt Zugangsdaten, mit deren Hilfe die Beklagte auf die Klageschrift und alle weitere Fallunterlagen zugreifen kann.

Nachdem sich auch die Beklagte registriert hat und ihre Identität bestätigt ist, kann diese sich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist ebenfalls über die Gerichtswebseite zur Klage einlassen und zum Beispiel eine Klageerwiderung sowie eigene Beweisurkunden hochladen. Sollte die Beklagte die Fallunterlagen von der Webseite abrufen, es dann aber unterlassen sich zur Klage einzulassen, gilt die Klage als zugestellt und das Verfahren wird als Säumnisverfahren weitergeführt.

Vorgeschaltetes Mediationsverfahren

Sofern sich die Beklagte einlässt und beide Parteien zustimmen, wird ein 15tägiges Mediationsverfahren durchgeführt. Bleibt dieses Verfahren erfolglos, gibt der Mediator das Verfahren an die zuständige Richterin ab.

Beweisaufnahme und Hauptverhandlung mit Video- und Webkonferenzen

Die Richterin wird sodann die Beweisaufnahme und Hauptverhandlung durchführen.

Während der Beweisaufnahme können die Parteien die vorgelegten Beweisurkunden der Gegenseite in Frage stellen, es können Zeugen gehört und Gegenstände in Augenschein genommen werden. Im Gegensatz zu regulären Gerichtsverfahren findet dies alles online statt. Beweismittel werden so im Wege von Video- und Webkonferenzen begutachtet. Gegenstände, die die Richterin in Augenschein nehmen soll, müssen allerdings vor der Beweisaufnahme per Paketdienst an das Gericht geschickt werden. Zeugen werden dagegen per Videoschalte vernommen und die Parteien können auf gleichem Wege mündlich zum Fall vortragen.

Im Anschluss an die Hauptverhandlung kann die Richterin entweder eine Güteverhandlung durchführen oder direkt in die Hauptverhandlung übergehen. Die Hauptverhandlung wird als Videokonferenz durchgeführt, welche auf der Webseite des Internetgerichts gestreamt wird.

Anstelle von schriftlichen Verhandlungsprotokollen werden die Ergebnisse der Beweisaufnahme und Hauptverhandlung durch Aufzeichnung der jeweiligen Videostreams festgehalten. Sofern im konkreten Fall schriftliche Protokolle nötig sein sollten, werden diese mithilfe von Spracherkennungssoftware erstellt.

Künstliche Intelligenz unterstützt bei Urteilsfindung

In der Urteilsfindung und Abfassung der Entscheidung kann sich die Richterin durch künstliche Intelligenz unterstützen lassen. Das Urteil wird den Parteien online auf der Webseite des Gerichts bekannt gegeben.

Abgabe an „offline″ Gerichte

Sollte das Internetgericht einen Fall für zu komplex oder aus anderen Gründen für ungeeignet halten, online verhandelt zu werden, kann es diesen an das reguläre zuständige „offline″ Gericht abgeben, um dort nach herkömmlichem Verfahren verhandelt zu werden.

Unabhängigkeit der Gerichte ist diskutabel

Die chinesischen Erfahrungen mit dem Hangzhou Internetgericht werden in jedem Fall wertvolle Anhaltspunkte für entsprechende (Weiter-)Entwicklungen bieten. Hierbei wird insbesondere interessant sein, wie sich das Verhältnis zwischen der staatlichen Justiz und den privaten Anbietern der von dem Internetgericht genutzten Technologien entwickelt.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Gerichtsverfahren, deren Rahmen vollständig vom Staat zur Verfügung gestellt und kontrolliert wird, werden wichtige vom Internetgericht genutzte Dienste von privater Seite zur Verfügung gestellt. Ob dennoch die volle Unabhängigkeit der Justiz, sowohl tatsächlich als auch in der öffentlichen Wahrnehmung, gewahrt bleiben kann, muss sich noch zeigen.

Dies gilt umso mehr, als dass einige der Technologieanbieter zwangsläufig auch Verfahrensbeteiligte vor dem Internetgericht sein werden. So stellt Alibaba mit AliPay und Alibaba Cloud nicht nur zwei zentrale Dienste für das Internetgericht, sondern betreibt auch Taobao. Diese chinesische Antwort auf Ebay und Amazon, hat inzwischen ihre westliche Konkurrenz hinter sich gelassen und ist zur weltgrößten Verbraucher-zu-Verbraucher Onlinehandelsplattform aufgestiegen. Gerade in China wickelt sie tausende von Transaktionen am Tag ab. Durch Alibabas Unternehmenssitz in Hangzhou fallen diese Transaktionen nunmehr in die Zuständigkeit des Internetgerichts. Gleiches gilt für Transaktionen, die auf Chinas größter Onlinehandelsplattform für Unternehmen, Alibaba.com, abgewickelt werden.

China startet Testlauf und die Welt schaut zu

Mit dem Internetgericht hat China den ersten Schritt in Richtung einer vollständig digitalen Justiz getan. Trotz der etwaigen Widrigkeiten hat China mit dem Hangzhou Internetgericht den weltweit ersten groß angelegten Test für die Zukunft der Justiz im Internetzeitalter gestartet. Nicht nur für China lohnt es sich daher, die mit dem Hangzhou Internetgericht gemachten Erfahrungen zu beobachten und auszuwerten. Ob und insbesondere wie schnell sich solche Verfahren auch in der restlichen Welt durchsetzen werden, bleibt abzuwarten.

Konkret bedeutet die Einführung des Hangzhou Internetgerichts aber vor allem erst einmal, dass Streitigkeiten nunmehr genauso modern und ortsübergreifend gelöst werden können wie die Geschäfte, aus denen sie sich ergeben. So wie Unternehmen oder Verbraucher in Beijing oder Shenzhen über das Internet bei einem Unternehmen im mehr als 1000 km entfernten Hangzhou Waren bestellen oder online dessen IP-Rechte verletzen können, können sie nunmehr auch ein Gerichtsverfahren hierzu führen. Das Einreichen papierener Dokumente, der Empfang herkömmlicher Post sowie die Anreise zu einem physikalischen Gerichtstermin sind dazu nicht mehr nötig.

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