4. Dezember 2020
Slowakei Abfallwirtschaft Informationssystem
International

Slowakei: Neues Informationssystem für die Abfallwirtschaft

Im Januar 2020 führte eine neue slowakische Abfallgesetzgebung ein elektronisches Informationssystem für die Abfallwirtschaft ein.

Das Informationssystem für die Abfallwirtschaft ist ein vom slowakischen Umweltministerium eingerichtetes zentrales Informationssystem. Es soll eine effektive elektronische Kommunikation zwischen den einzelnen verpflichteten Personen und den staatlichen Verwaltungsbehörden ermöglichen. Gleichzeitig werden hiermit bestehende Informationssysteme vereinheitlicht und ersetzt.

Eine wesentliche Neuerung stellt die Verpflichtung dar, eine regelmäßige (monatliche) elektronische Erfassung der Abfälle über das Informationssystem durchzuführen. Dies erfolgt mittels Einreichung eines Abfallberichtes, der die Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen aufzeichnet.

Der Zweck des Informationssystems besteht hauptsächlich darin, die Überwachung des gesamten Abfallbewirtschaftungsprozesses – von der Erzeugung bis zur Entsorgung oder eventuellen Verwertung – sicherzustellen. Darüber hinaus dient das System auch der Erfüllung der Pflichten, die sich aus Abfallsonderrechtsvorschriften oder aus internationalen Verpflichtungen der Slowakischen Republik in diesem Bereich ergeben. Das Ziel des elektronischen Informationssystems ist es, die Erfassung, die Berichterstattung und die Erlangung von Genehmigungen zu vereinfachen und zu modernisieren.

Obwohl das Informationssystem für die Abfallwirtschaft durch die aktuelle Änderung des Abfallgesetzes (Gesetz Nr. 79/2015 über Abfälle und Änderungen bestimmter Gesetze) vom 1. Januar 2020 gesetzlich verankert wurde, funktioniert es noch immer nicht vollständig.

Inbetriebnahme des Informationssystems für die Abfallwirtschaft

Mehrere slowakische IT-Unternehmen haben das slowakische Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht, dass das Informationssystem nicht startbereit ist. Das Datum der Inbetriebnahme des Informationssystems wurde daraufhin durch eine weitere Änderung des Abfallgesetzes, die am 14. Oktober 2020 in Kraft trat, verschoben.

Das Informationssystem sollte ursprünglich ab dem 1.1.2021 vollständig laufen. Wegen der Pandemie und der Notwendigkeit, aktuelle technische Probleme zu beheben, wurden die Fristen für die einzelnen Dienstleistungen, die über das Informationssystem bereitgestellt werden sollten, erneut verschoben. Die Inbetriebnahme des Informationssystems soll nun in mehreren Phasen stattfinden: 

1. Phase – Eintragungen in die Abfallregister

Ab dem 1. Januar 2021 können Anträge auf Eintragung in die Abfallregister elektronisch über das Informationssystem eingereicht werden. Hierzu zählen beispielsweise Eintragungen in das Register der Erzeuger spezifischer Abfälle, das Register der Abfallsammelanlagen oder das Register der Abfallverwertungsanlagen.

2. Phase – Juli 2021 – Abfallentscheidungen

Ab dem 1. Juli 2021 können Anträge auf Erlass einer Entscheidung sowie auf Verlängerung einer Entscheidung oder Anträge auf Änderung einer Entscheidung gemäß dem Abfallgesetz elektronisch über das Informationssystem eingereicht werden. 

Bis zum 1. Juli 2021 sind die oben angeführten Einreichungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften über die Webseite www.slovensko.sk durchzuführen.

3. Phase – Januar 2022 – regelmäßige elektronische Erfassung von Abfällen

Die dritte und letzte Phase ist für den Januar 2022 geplant. Ab dem 1. Januar 2022 sollte das Informationssystemfür die Abfallwirtschaft voll funktionsfähig sein. Alle Erfassungs- und Berichtspflichten sollten dann über das Informationssystem für die Abfallwirtschaft eingehalten werden können. Das bedeutet, dass auch die regelmäßigen (monatlichen) Erfassungen von Abfällen erst ab dem 1. Januar 2022 über das Informationssystem erfolgen werden.

Weitere Einzelheiten des Prozesses der Erfassung und Meldung von Abfällen regelt eine aktuelle Änderung der Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik (Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 317/2020 der Gesetzessammlung über die Änderung der Verordnung des Umweltministeriums der Slowakischen Republik Nr. 366/2015 der Gesetzessammlung über die Erfassungs- und Berichtspflicht in der geänderten Fassung), die am 15. November 2020 in Kraft trat. Im Anhang der Verordnung sind auch die erforderlichen Musterformulare zu finden.

Das Jahr 2021 bringt somit nur eine neue Verpflichtung mit sich, und zwar jene der Eintragung in die Abfallregister über das Informationssystem für die Abfallwirtschaft.

Vorteile des zentralen Informationssystems für die Abfallwirtschaft

Das Informationssystem für die Abfallwirtschaft wird folgende Vorteile bieten:

  • ein Online-Register aller Unternehmen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind (Abfallerzeuger, Abfallhalter, Abfallverarbeiter, Sammelhöfe, etc.), welches der Öffentlichkeit unter anderem umfassende Informationen über Abfallverarbeitungskapazitäten und Übergabemöglichkeiten einzelner Abfallarten zur Verfügung stellt; 
  • eine deutliche Beschleunigung der Datenverarbeitung hinsichtlich des Materialflusses bei Abfällen und eine Aufwertung der gesammelten Daten für die internationale Berichterstattung sowie für die Abfallbewirtschaftungsplanung;
  • eine Vereinfachung der Datenberichterstattung für alle Abfallentsorger, die derzeit Daten in Papierform melden müssen;
  • elektronische Dienstleistungen der staatlichen Verwaltungsbehörden im Bereich der Abfallwirtschaft; hierzu zählt die Durchführung von Erfassungen, die Erteilung verschiedener Genehmigungen und Zustimmungen, die Herausgabe von Stellungnahmen und damit verbundene Tätigkeiten. 

Das Informationssystem bringt auch einige Überraschungen und Nachteile mit sich

Wir gehen davon aus, dass das Informationssystem für die Abfallwirtschaft auch neue Herausforderungen birgt. Aus diesem Grund sehen wir die Aussage des slowakischen Umweltministeriums, dass diese Plattform Unternehmen das Leben erleichtern werde, durchaus kritisch. 

1. Monatliche statt jährlicher Berichte

Derzeit erfolgt die Abfallberichterstattung jährlich in der Form eines zusammenfassenden Abfallberichts. Gemäß der neuen Abfallgesetzgebung müssen Abfälle nun jeden Monat erfasst werden. Diese regelmäßige Abfallberichterstattung ist im Zusammenhang mit der Einführung des Informationssystems für die Abfallwirtschaft die am meisten diskutierte Änderung. 

2. Strukturierte Formulare und automatisierte Verarbeitung der Abfallberichte

Die regelmäßigen monatlichen Abfallberichte werden mit Hilfe von strukturierten Formularen, die automatisch überprüft werden, erstellt. Somit können Einreichungen mit – z.B. – ungültigen Abfallcodes automatisch abgelehnt werden. Die bisherige Berichterstattung in Papierform wurde nicht automatisiert verarbeitet. Deswegen wurden Berichte, die beispielsweise Tippfehler enthielten, auch nicht automatisch abgelehnt.

3. Verpflichtungen betreffen auch Unternehmen, die nicht direkt in der Abfallwirtschaft tätig sind

Ab dem 1. Januar 2022 muss jedes Unternehmen, das spezifische Abfälle produziert (z.B. Hersteller von Elektrogeräten, Batterien und Akkus, Verpackungen, Fahrzeugen, Reifen) regelmäßig monatliche Abfallberichte vorlegen. Dies bedeutet, dass selbst kleinste Abfallerzeuger, welche nicht im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sind, diese Verpflichtungen erfüllen müssen.

Welche Risiken birgt das Informationssystem für die Abfallwirtschaft für Unternehmen?

1. Automatische Bilanzkontrolle

Durch Inspektionen wird überprüft, ob die Daten in einem Bericht über die Abfallübergabe mit den Daten in einem Bericht über die Abfallannahme übereinstimmen; das bedeutet, dass Abfälle bei beiden Unternehmen (empfangend und übergebend) übereinstimmend erfasst sein müssen. 

2. Verantwortung für die Abfallentsorgung

Abfälle dürfen nur an Unternehmen übergeben werden, die über die entsprechende Genehmigung für die Abfallentsorgung verfügen. Der Abfallübergeber ist für die Übergabe des Abfalls zum Zeitpunkt der Übergabe verantwortlich.

3. Abfallannahmeüberschreitungen

Das Unternehmen, welches den Abfall annimmt, darf die ihm genehmigte maximale Abfallannahmemenge nicht überschreiten. Dies wird durch automatisierte Inspektionen überprüft.

Die Automatisierung mittels des Informationssystems für die Abfallwirtschaft umfasst auch die Verarbeitung der falsch – beziehungsweise fehlerhaft – eingereichten Abfallberichte – also Abfallberichte mit falschen Daten. Das bedeutet, dass das System fehlerhafte Abfallberichte zusammen mit automatisch generierten Dokumenten automatisch derslowakischen Umweltinspektion meldet. Auf der Grundlage dieser automatisch erstellten Dokumente werden Geldstrafen für Verstöße gegen Verpflichtungen verhängt.

Unternehmen müssen sich rechtzeitig und angemessen vorbereiten

Es ist notwendig, sich rechtzeitig und angemessen auf die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den neuen Abfall-Rechtsvorschriften ergeben, vorzubereiten. Der Markt bietet verschiedene auf Abfallaufzeichnungen spezialisierte Softwarelösungen an, mit denen sowohl betriebliche als auch gesetzliche Abfallaufzeichnungen gesetzeskonform erfasst werden können.

Tags: Abfallwirtschaft Informationssystem Slowakei