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Digital Operational Resilience Act (DORA)

Als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens ist am 17. Januar 2023 die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act – DORA) in Kraft getreten. Mit DORA wurde erstmalig ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen hinsichtlich der IT-Sicherheit und Betriebsstabilität im Finanzwesen geschaffen.
Ziel ist es, bestehenden Risiken bei der Digitalisierung des Finanzsektors über die Ländergrenzen der Europäischen Union (EU) hinweg präventiv entgegenzuwirken. Das Vertrauen in den Finanzsektor und die störungsfreie Versorgung mit Finanzdienstleistungen sollen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck haben die betroffenen Unternehmen Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen sowie zur Gewährleistung der Betriebszuverlässigkeit zu ergreifen.
Die Vorgaben des DORA sind spätestens zum 17. Januar 2025 umzusetzen und einzuhalten.
Unsere CMS Blog-Serie „Digital Operational Resilience Act (DORA)“ gibt einen Überblick und hält Sie zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.