12. November 2025
GovTech Digitalisierung Behörde
Fördermittel und Subventionen

GovTech – Förderung der Digitalisierung des öffentlichen Sektors

Zur Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung innovativer und kreativer Lösungen setzt der Staat auf Kooperationsforen und Förderprogramme auf nationaler wie europäischer Ebene.

Eine Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist überfällig. Schon mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz) im Jahr 2017 hat der Bundesgesetzgeber der Verwaltung aufgegeben, behördliche Leistungen zu digitalisieren. Bund und Länder sind daher verpflichtet, Teile ihrer Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1 Onlinezugangsgesetz). Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Unternehmen betreffen, sollen ab Ende des Jahres 2030 sogar ausschließlich elektronisch angeboten werden (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 2 Onlinezugangsgesetz).

Auch die Europäische Union hat sich in dem Beschluss über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Beschluss (EU) 2022/2481) umfassende Digitalziele gesetzt. Die in Artikel 4 des Beschlusses genannten „Digitalziele“ sehen auch die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis zum Jahr 2030 vor. Dazu gehört, dass wesentliche öffentliche Dienste zu 100 % online bereitgestellt werden und dass 100 % der Unionsbürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten sowie einem sicheren digitalen Identitätsnachweis erhalten.

Bedeutung von GovTech für die Verwaltungsdigitalisierung

Zur Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes ebenso wie zur Erfüllung der Ziele der Europäischen Union ist der Staat gehalten, Hard- und Software in großem Umfang am Markt zu beschaffen. Mit der bloßen Beschaffung neuer Hard- und Software ist es jedoch nicht getan. Eine umfassende Digitalisierung des Leistungsprofils der öffentlichen Verwaltung erfordert kreative Lösungen und Innovationen. Die Verwaltungsdigitalisierung entpuppt sich so als Mammutaufgabe, die nicht vom Staat allein bewältigt werden kann. Eine Unterstützung durch technologieorientierte Unternehmen ist daher unerlässlich, um die Vorgaben des deutschen Onlinezugangsgesetzes umzusetzen und die europäischen Digitalziele zu erreichen. 

Government Technology, kurz GovTech, beschreibt die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen sowie Start-ups und KMU zur Förderung von Innovation und Kreativität bei der Umsetzung der nationalen und europäischen Ziele einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung. Die EU-Verordnung für ein interoperables Europa vom 13. März 2024 (Verordnung (EU) 2024/903) definiert den Begriff GovTech in Artikel 2 als

die technologiegestützte Zusammenarbeit zwischen Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zur Unterstützung des digitalen Wandels im öffentlichen Sektor.

Der GovTech-Bereich bildet daher einen entscheidenden Treiber für die Verwaltungsdigitalisierung, der die notwendige technologische Infrastruktur und Expertise privater Akteure mit Stellen der öffentlichen Verwaltung zusammenbringt und damit den Grundstein für digitales Verwaltungshandeln legt. 

GovTech-Kooperationsforen als Anlaufstelle für Start-ups und KMU

Kontakt zu Stellen der öffentlichen Verwaltung als potenziellen Auftraggebern ist für GovTech-Start-ups und KMU entscheidend, um ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vertreiben. Öffentliche Ausschreibungen verlaufen jedoch häufig ohne eine Beteiligung von Start-ups, weil Referenzen über Aufträge in der öffentlichen Verwaltung fehlen, bestimmte Umsatzschwellen nicht erreicht werden oder schlicht zeitliche Kapazitäten fehlen, sich mit der komplexen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens vertraut zu machen. Um Start-ups, aber auch KMU eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen zu erleichtern, spielen im Bereich GovTech Kooperationsforen daher eine wesentliche Rolle. 

Foren wie etwa der GovTech Campus Deutschland e.V. schaffen eine Plattform, auf der sich Verwaltung und Technologieanbieter vernetzen, austauschen und zusammenarbeiten können. Ziel des GovTech Campus Deutschland e.V. ist es, seine Mitglieder über die verschiedenen Organisations- und Verwaltungsebenen hinweg zu vernetzen und Räume zu schaffen, in denen Expertise und Umsetzungserfahrung zusammenkommen. Der Verein versteht sich selbst als „operative Schnittstelle zwischen Verwaltung und Technologieanbietern“, an der der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Tech-Unternehmen an Innovationsprojekten für die öffentliche Verwaltung arbeiten. Daneben eröffnet das Global Government Technology Centre Unternehmen eine globale Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit, um den technologischen Fortschritt im öffentlichen Sektor voranzutreiben.

Eine weitere Anlaufstelle, vor allem für Start-ups und Akteure aus der Gründerszene, bietet die de:hub Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Die Initiative begleitet und unterstützt GovTech Start-ups von der Gründung bis zum Markteintritt, insbesondere durch gezielte Vernetzung mit Politik und Wissenschaft.

GovTech-Fördermittel – Eine breite Förderkulisse auf nationaler und europäischer Ebene 

Die steigende Nachfrage nach GovTech-Produkten spiegelt sich auch in zahlreichen Förderprogrammen auf nationaler und europäischer Ebene wider. Die jeweiligen Förderrichtlinien der einzelnen Förderprogramme weisen detaillierte Fördervoraussetzungen aus und legen die Förderhöhe, das Antragsverfahren sowie potenzielle Mitwirkungspflichten der Zuwendungsempfänger fest. Trotz des aufwendigen, teilweise mehrstufigen Auswahlverfahrens besteht kein Anspruch der Unternehmen auf einen begünstigenden Zuwendungsbescheid. Vielmehr liegt es stets im pflichtgemäßen Ermessen des Fördergebers, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Zuwendungsbescheid zu erlassen.

Zu bedenken ist, dass auch nach positiver Bescheidung Dokumentations- und Mitwirkungspflichten des Zuwendungsempfängers bestehen. Diese werden in der Regel im Zuwendungsbescheid konkretisiert und können beispielsweise eine vollständige Dokumentation der Ergebnisse nach Projektabschluss umfassen.

Nationale Förderprogramme

Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien″ des BMWE regelt Zuschüsse für (GovTech-)Unternehmen, die im Verbund mit Partnern aus der Wissenschaft vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien durchführen wollen. Als Ansprechpartner für Unternehmen setzt das Ministerium den Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) ein. Gefördert werden insbesondere Vorhaben mit „Leuchtturmcharakter“ für die wirtschaftliche Umsetzung innovativer digitaler Technologien und Anwendungen, unter anderem aus dem Bereich der KI-Entwicklung oder der Kommunikationstechnologien. Voraussetzung für den Erhalt eines Förderbescheids ist das erfolgreiche Durchlaufen des Antragsverfahrens. Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Diese werden in unregelmäßigen Abständen im Internet veröffentlicht und adressieren unterschiedliche Themen aus dem Bereich der Digitalisierung. 

Daneben fördert das bundesweite Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE mittelständische, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, die an anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu neuen Produkten oder technischen Dienstleistungen arbeiten. Gefördert werden Einzelprojekte eines Unternehmens, Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung oder Innovationsnetzwerke bestehend aus mindestens sechs unabhängigen KMU. Gute Marktchancen und ein hoher technologischer Innovationsgehalt der Projekte sind wesentlich für die Bewilligung eines Zuwendungsbescheids. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Fördersätze belaufen sich je nach Unternehmensgröße und Kooperationspartner auf 25 bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Eine Auszahlung erfolgt nachträglich auf Anforderung des Zuwendungsempfängers in Teilbeiträgen und soweit die erforderlichen Nachweise erbracht wurden. 

Europäische Förderprogramme

Auf EU-Ebene stehen mit den Förderprogrammen „Digitales Europa“ sowie „Horizon Europe“ bis zum Jahr 2027 weitere Fördermittel von insgesamt EUR 21,8 Milliarden für den Aufbau eines innovativen Europas und die Beschleunigung des digitalen Wandels innerhalb der Union zur Verfügung. 

Das Programm „Digitales Europa“ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2021 bis 2027) ist ein EU-Finanzierungsprogramm zur Förderung der Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Nationaler Ansprechpartner ist das Bundesministerium für Verkehr. Ziel ist es u.a. die Förderung von Projekten zur Konzeption, Erprobung, Umsetzung sowie Einführung und Instandhaltung interoperabler digitaler Lösungen – einschließlich Lösungen der digitalen Verwaltung – für öffentliche Dienste auf Unionsebene. Um eine Förderung zu erhalten, sollten Unternehmen bereits ein ausgereiftes Projektkonzept sowie einen soliden Durchführungsplan vorlegen können. Bestenfalls dargelegt werden sollte darüber hinaus ein Plan zum Nachweis der langfristigen Tragfähigkeit der erarbeiteten Lösung ebenso wie die Möglichkeit der Weiterverwendung und Anpassung der Projektergebnisse.

Mit „Horizon Europe“ stellt die EU unter anderem Gelder für den EIC Accelerator bereit, der Start-ups und KMU mit umfangreichen Investitionen bei der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen unterstützt, die das Potenzial haben, neue Märkte zu eröffnen oder bestehende Märkte zu transformieren. Nationale Kontaktstelle für den EIC Accelerator ist der Projektträger DLR. Der Bewerbungsprozess ist vierstufig aufgebaut. Nach Einreichen eines kurzen Projektvorschlags, muss ein umfassender Antrag mit vollständigem Businessplan, einer Pitch-Präsentation und einem dreiminütigen Pitch-Video vorgelegt werden, auf den anschließend ein persönliches Interview folgt. Erst nach dreimalig positivem Urteil steht die Unterzeichnung einer Fördervereinbarung in Aussicht.

Unternehmen sollten den GovTech-Bereich aufmerksam beobachten und insbesondere neue Kooperationsforen und Förderprogramme im Blick behalten

Gerade Start-ups sollten bemüht sein, ausreichend Kapazitäten in das Antragsverfahren für Förderungen zu investieren. Je nach Umfang und Komplexität der Antragstellung kann es sinnvoll sein, externe Unterstützung und Beratung heranzuziehen. Während der Umsetzung des geförderten Vorhabens sind mögliche Rückforderungsrisiken zu bedenken.

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Tags: Digitalisierung Fördermittel und Subventionen GovTech Vergabeverfahren