Geplante Vorhaben der künftigen Bundesregierung für die voranschreitende Transformation des Mobilitätssektors hin zur Klimaneutralität.
Die künftige Bundesregierung hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele für eine voranschreitende Transformation des Verkehrssektors gesetzt. Besonders im Fokus: ein 8-Punkte-Plan zur Förderung der Elektromobilität. Neben steuerlichen Erleichterungen und Kaufanreizen für E-Fahrzeuge geht es auch um Ladeinfrastruktur, soziale Gerechtigkeit und europäische Regulierung.
Die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität zeigen: Die künftige Bundesregierung verfolgt einen Ansatz, in dem steuerliche Anreize, technologieübergreifende Infrastrukturmaßnahmen und gezielte Förderprogramme die Transformation hin zur klimaneutralen Mobilität beschleunigen sollen. Jedoch ist die konkrete Ausgestaltung sowie die praktische Umsetzung der einzelnen Vorhaben zum Teil noch unklar.

Im Einzelnen sieht der 8-Punkte-Plan folgende Maßnahmen vor:
Ausbau der Ladeinfrastruktur
Die künftige Bundesregierung strebt den beschleunigten Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen (Schnell-)Ladenetzes für PKW und LKW an. Hierzu soll die notwendige staatliche Förderung sichergestellt werden. Bei öffentlich zugänglichen Ladesäulen soll zudem für Preistransparenz und technische Vereinheitlichung gesorgt werden. Zudem sieht der Koalitionsvertrag eine stärkere Förderung des gewerblichen Depot-Ladens vor.
Da der Ausbau von Ladeinfrastruktur zentral für den Markthochlauf der E-Mobilität ist, wurde 2023 bereits das „Deutschlandnetz“ mit mehr als 1.000 Standorten und rund 9.000 Schnellladepunkten ausgeschrieben. Aufgrund europäischer Vorgaben ist jedoch ein weiterer Ausbau erforderlich: Die AFIR verlangt, dass bis Ende 2025 auf wichtigen Verkehrsrouten innerhalb der EU alle 60 Kilometer ein Ladepunkt für E-Autos errichtet wird.
Förderung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extendern
In Zukunft sollen auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit sog. Range Extendern (wieder) stärker bei der staatlichen Förderung berücksichtigt werden. Hier wird aber auch die europäische Regulierung entscheidend sein. In Brüssel wird derzeit über die zukünftige CO₂-Flottenregulierung und die Anrechenbarkeit solcher Fahrzeuge diskutiert.
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2035
Die bereits bestehende Kfz-Steuerbefreiung für vollelektrische E-Fahrzeuge ist derzeit noch bis 2023 befristet. Der Koalitionsvertrag sieht nun eine Verlängerung bis 2035 vor.
Unterstützung für einkommensschwächere Haushalte
Um soziale Gerechtigkeit in die Mobilitätswende zu integrieren, plant die künftige Bundesregierung, aus den Mitteln des EU-Klimasozialfonds ein sozial ausgestaltetes Förderprogramm aufzulegen. Dieses soll Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen bei dem Umstieg auf klimafreundliche Mobilität unterstützen. Der EU-Klimasozialfonds wird 2026 aktiv und läuft bis 2032.
Förderung einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge
Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für die klimafreundliche Transformation des Schwerlastverkehrs. Der Aufbau der entsprechenden Ladeinfrastruktur hinkt jedoch noch hinterher. Hier besteht erheblicher Investitionsbedarf. Die künftige Bundesregierung möchte daher die Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge fördern. Die AFIR verlangt, dass bis Ende 2030 auf wichtigen Verkehrsrouten innerhalb der EU alle 200 km Wasserstofftankstellen errichtet werden.
Mautbefreiung für emissionsfreie LKW über 2026 hinaus
Emissionsfreie LKW sind derzeit bis 2026 von der LKW-Maut befreit. Auch hier sieht der Koalitionsvertrag eine Verlängerung dieser Maut-Befreiung vor.
Umfassendere steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen
Bislang gilt für die steuerliche Begünstigung von vollelektrischen E-Dienstwagen die sog. „0,25-Prozent-Regelung“ nur bis zu einer Bruttopreisgrenze von € 70.000. Um eine stärkere Elektrifizierung von Dienstwagenflotten zu erreichen, sieht der Koalitionsvertrag nun eine Anhebung dieser Bruttopreisgrenze auf € 100.000 vor. Damit wären künftig auch höherpreisige E-Fahrzeuge steuerlich begünstigt.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Durch die Einführung einer zusätzlichen Sonderabschreibung sollen Unternehmen künftig E-Fahrzeuge schneller steuerlich abschreiben können. Hierdurch erhalten Unternehmen zusätzliche Anreize, in E-Fahrzeuge zu investieren.
Neben diesem 8-Punkte-Plan sieht der Koalitionsvertrag auch eine Förderung des bidirektionalen Ladens und des Ladens am Arbeitsplatz vor. Zudem will die künftige Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass autonomes Fahren in den Regelbetrieb kommt. Auch die Umstellung des ÖPNV auf klimaneutrale Busse soll gefördert werden. Andere in den Koalitionsverhandlungen diskutierten Vorschläge, wie etwa eine Kaufprämie für E-Fahrzeuge oder eine Tankstellenversorgungs-Auflage für Schnellladesäulen, sind hingegen kein Bestandteil des Koalitionsvertrags.
Die von der künftigen Bundesregierung geplanten Maßnahmen können als ein starker Impuls für eine weiter voranschreitende Transformation des Mobilitätssektors hin zur Klimaneutralität gesehen werden. Im Koalitionsvertrag vorgesehen sind sowohl staatliche Investitionen in die Ladeinfrastruktur als auch attraktive finanzielle Anreize zur verstärkten Nutzung von E-Mobilität. Abzuwarten bleibt jedoch die konkrete Ausgestaltung sowie die praktische Umsetzung der einzelnen Vorhaben – insbesondere im Lichte der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen.
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