5. Juni 2025
Koalitionsvertrag 2025

Förderrechtliche Impulse unter der neuen Bundesregierung

Auch die neue Bundesregierung plant umfangreiche Subventionen, um Wirtschaft, Innovationen und Zukunftstechnologien in Deutschland maßgeblich zu fördern.

Obwohl der Koalitionsvertrag Einsparungen von insgesamt einer Milliarde Euro bei Förderprogrammen zur Haushaltskonsolidierung vorsieht, setzt sich die neue Bundesregierung zum Ziel, Wachstum und Innovation in Deutschland effektiv zu fördern. Gleichzeitig plant die neue Koalition eine Reform der Bundeshaushaltsordnung, um das Förderwesen des Bundes effizienter und zielgerichteter auszustatten, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

„Ausufernde Förderbestimmungen“ sollen dabei ebenso wie Formalitäten des Antrags- und Nachweisverfahrens nach dem Grundsatz „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ deutlich reduziert und vereinfacht werden. Es sollen mehr Fördermittel pauschal zugewiesen und die Entscheidungen über Förderzusagen beschleunigt werden. Dabei setzen CDU, CSU und SPD auf eine vollständig standardisierte und elektronische Bearbeitung sowie auf eine zentrale Förderplattform des Bundes. Auch die kommunale Förderprogrammstruktur soll evaluiert und konzentriert werden, um diese zu vereinfachen und zu optimieren.

Inhaltlich setzt die neue Regierung maßgeblich auf Investitionen und die Förderung von Wirtschaft, Forschung und Bildung. Zentraler Baustein der „Investitionsoffensive“ soll der Deutschlandfonds sein, der mit mindestens 10 Milliarden Euro an Eigenmitteln ausgestattet und durch private Kapitalbeteiligungen sowie Garantien auf mindestens 100 Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Dies soll insbesondere Finanzierungslücken im Mittelstand und bei Unternehmen, die bereits die Gründungsphase durchlaufen haben (sog. Scale-ups), schließen.

Langfristige Förderung von Zukunftstechnologien und -projekten soll durch die Verstetigung des Zukunftsfonds über 2030 hinaus gewährleistet werden. Zudem soll eine Solvency II-Novelle die Eigenkapitalanforderungen für Infrastrukturprojekte und Wagniskapital senken.

Im Bereich der Wirtschaftsförderung sieht der Koalitionsvertrag eine Vielzahl branchenspezifischer Fördermaßnahmen vor: Künftige Schwerpunkte der Wirtschaftsförderung sollen vor allem in der Förderung von Innovation und Digitalisierung sowie der Unterstützung von Start-ups und dem Mittelstand gesetzt werden. Mit dem Bekenntnis zum „Automobilstandort Deutschland“ sollen Förderungen von E-Mobilität, einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur und weitere Fördermaßnahmen einhergehen. Darüber hinaus setzt die Koalition auf eine aktive Außenwirtschaftsförderung, die strategisch ausgerichtet ist und mit der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft werden soll.

Für die grüne Transformation der Wirtschaft haben Bundestag und Bundesrat bereits im März 2025 mit der Einrichtung eines neuen Sondervermögens und der schrittweisen geplanten Überführung von 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds neue finanzielle Spielräume geschaffen. Mit Einführung des Art. 143h GG findet das Ziel der „Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ erstmalig Ausdruck im Grundgesetz. Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, bestehende Sondervermögen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Gleichzeitig will sie den Klima- und Transformationsfonds auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität fokussieren. Hierzu plant die neue Regierung die Effizienz der Mittelvergabe zu steigern und diese stärker an den Kriterien der CO₂-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs auszurichten. In diesem Kontext plant die neue Regierung, Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen zu lassen.

Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie

Bestehende Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie sollen fortgeführt werden. Auch hier will die Koalition Förderregeln und -praxis modernisieren und bürokratische Hürden abbauen. Gleichzeitig soll staatliche Förderung an zusätzliche Kriterien wie die Standortsicherung geknüpft werden.

Im Koalitionsvertrag wird dabei explizit die Fortführung der Klimaschutzverträge genannt, die beispielhaft für eine gezielte staatliche Fördermaßnahme zur Dekarbonisierung der Industrie stehen. Da klimafreundliche Produktionsmethoden bislang häufig mit erheblichen Mehrkosten und Preisrisiken verbunden sind, werden mit dem Instrument der Klimaschutzverträge gezielt Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen bei Investitionen in entsprechende Technologien unterstützt.

Mithilfe der zwischen Unternehmen und dem Staat geschlossenen Klimaschutzverträge können nicht nur erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden. Sie sollen auch einen Anreiz setzen, die dringend notwendige Markttransformation voranzutreiben und die notwendige Infrastruktur sowie Expertise für die Dekarbonisierung aufzubauen. Klimaschutzverträge stellen somit auch unter der neuen Regierung ein zentrales Förderinstrument für den Klimaschutz und den Industrie- und Innovationsstandort Deutschland dar.

Bereits 2024 wurde eine erste Ausschreibungsrunde erfolgreich abgeschlossen, in der 15 Unternehmen Fördermittel von bis zu 2,8 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren zugesprochen wurden. Die Ampel-Regierung hatte im Juli 2024 noch ein Vorverfahren für die zweite Runde eingeleitet, die Ausschreibung des zweiten Gebotsverfahrens konnte jedoch nach dem Koalitionsbruch im November 2024 nicht mehr eingeleitet werden.

Auf Grundlage der Auswertung der ersten Runde hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge umfassend überarbeitet, um unter anderem den Zugang zur Förderung durch flexiblere Regeln zu erleichtern und das Programm für weitere Technologien wie CCU/S zu öffnen. Mit der Genehmigung der überarbeiteten Fördergrundlagen durch die Europäische Kommission am 24. März 2025 sind nun die formalen Voraussetzungen für die zweite Ausschreibungsrunde geschaffen. Über den endgültigen Start wird die neue Bundesregierung entscheiden.

Beihilferechtliche Vorhaben

Hinsichtlich des Beihilferechts betont die neue Regierung, dass dieses künftig stärker an die Transformationserfordernissen und Europas globaler Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden müsse. Im Einklang mit dem Mission Letter an Kommissarin Ribera beabsichtigt die neue Regierung daher unter anderem, sich für schnellere und schlankere Beihilfeverfahren sowie den Abbau von Hürden einzusetzen. Damit soll insgesamt eine Modernisierung des Beihilferechts vorangetrieben werden.

Insbesondere bei Verfahren im Kontext von Important Projects of Common European Interest (IPCEI) strebt die neue Regierung eine Stärkung, Vereinfachung und Beschleunigung an und befindet sich mit diesen Zielen auch im Einklang mit dem kürzlich von der Kommission angekündigten IPCEI Design Support Hub, welcher die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von IPCEI-Projekten unterstützen soll. Im Kontext von IPCEI hebt die neue Regierung insbesondere die deutsche Beteiligung an dem IPCEI Med4Cure hervor. An diesem Projekt sind neben deutschen Unternehmen auch Unternehmen aus fünf weiteren Mitgliedstaaten beteiligt. Dieses IPCEI soll insbesondere zu den Zielen der Europäischen Gesundheitsunion beitragen, indem es Innovationen für Krankheiten fördert, für die es noch keine zufriedenstellenden Präventions- oder Behandlungsmethoden gibt und indem es die EU besser auf neue Gesundheitsgefahren vorbereitet. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, Deutschland als führenden Standort für Mikroelektronik auszubauen und dazu weiterhin Investitionen unter dem European Chips Act und dem entsprechenden IPCEI-Rahmen zu fördern.

Darüber hinaus plant die neue Regierung, auch weiterhin Unterstützung in Form von Beihilfen zu gewähren. Dies wird im Koalitionsvertrag insbesondere bei den Aspekten Energiepreise und Wasserstoff betont.

Fortführung bewährter und Konkretisierung neuer Förderprogramme

Auch unter der neuen Regierung werden Unternehmen weiterhin in einem erheblichen Umfang von Subventionen profitieren können. Bereits bewährte Programme wie die Klimaschutzverträge werden fortgeführt und es sollen neue Förderprogramme hinzukommen. Ein Schwerpunkt wird hierbei auf Förderungen im Kontext von Innovation, Industrie und Zukunftstechnologien zu erwarten sein. Gleichzeitig ist eine Modernisierung und Entbürokratisierung staatlicher Förderung zu erwarten.

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Tags: Förderprogramme Koalitionsvertrag 2025