15. April 2025
Koalitionsvertrag 2025 Venture Capital

Koalitionsvertrag 2025: Start-ups und Scale-ups im Fokus

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Start-ups vor.

Der Koalitionsvertrag enthält umfassende Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Start-ups. Durch Bürokratieabbau, Digitalisierung, steuerliche Anreize und gezielte Investitionen in Schlüsseltechnologien soll Deutschland als attraktiver Standort für innovative Unternehmen gestärkt werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode spielen Start-ups und Scale-ups und der Ausbau des Venture Capital-Ökosystems eine zentrale Rolle. Das ist ein gutes Zeichen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und macht Hoffnung auf neue Impulse durch Innovation – allerdings sind viele der im Koalitionsvertrag genannten Punkte nicht neu, sondern waren bereits Gegenstand des Ampel-Koalitionsvertrags und sind bisher nicht umgesetzt worden. Es wird also entscheidend darauf ankommen, mit welcher Priorität und Geschwindigkeit die neue Regierung die Umsetzung dieser Maßnahmen vorantreibt.

Im Einzelnen sieht der Koalitionsvertrag Folgendes vor:

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

Nach dem Koalitionsvertrag bilden Start-ups ein zentrales Element der wirtschaftspolitischen Agenda. Das Potenzial von Start-ups als „Hidden Champions″ und zukünftigen DAX-Konzernen wird erkannt und soll gefördert werden, indem derzeit bestehende Hürden beseitigt werden. Zentrale Versprechen der neuen Regierung in diesem Zusammenhang sind der Abbau von Bürokratie, die Erleichterung der Gründung von Unternehmen und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch folgende Maßnahmen:

  • Digitalisierung: Bürokratieabbau durch digitale Beurkundungsprozesse sowie einen automatischen Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt.
  • One-Stop-Shop: Einführung einer Plattform, die alle Anträge und Behördengänge digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch praxisnahe Ausgestaltung des Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Zudem sollen bei neuen Gesetzgebungsverfahren „Praxischecks″ durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf Start-ups zu bewerten und damit ggf. eine rechtzeitige Nachsteuerung zu ermöglichen.

2. Investitionsoffensive

Zusätzlich nimmt der Koalitionsvertrag die Finanzierungsangebote für Start-ups in den Blick, bei denen Deutschland derzeit im internationalen Vergleich weiter hinterherhinkt. Erklärtes Ziel der neuen Regierung ist es, bestehende Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, zu schließen und die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten einem „Effizienz-Check“ zu unterziehen. Diese Ziele sollen u.a. durch die Einrichtung eines Deutschlandfonds erreicht werden, um die Kraft der privaten Finanzmärkte mit dem langfristig strategischen Vorgehen des Staats als Investor zu verbinden. Hierfür plant die neue Regierung, mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmittel des Bundes durch Garantien oder finanzielle Transaktionen bereitzustellen. Durch private Investitionen und Garantien sollen die Mittel des Fonds auf mindestens 100 Milliarden Euro gehebelt werden. Dieser Fonds soll als Dachfonds bestehende Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, schließen., wobei der Investmentfokus in Deutschland liegt.

Gleichzeitig soll der bestehende Zukunftsfonds über das Jahr 2030 hinaus verstetigt werden mit dem Ziel, die Investitionen von Investoren der im Jahr 2024 gelaunchten WIN-Initiative (Bundesfinanzministerium – WIN-Initiative: Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) auf über 25 Milliarden Euro anzuheben. Zudem wird ein Zukunftsfonds II geschaffen, der einen starken Fokus auf Ausgründungen und Wachstum im Deep-Tech-Bereich und Biotech legt und dadurch die Gründerkultur an Universitäten und sonstigen Forschungseinrichtungen verbessern soll.

Insgesamt soll die Verfügbarkeit von Wagniskapital durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöht werden, wofür die neue Regierung entsprechende Möglichkeiten und Anreize schaffen will. Dieses Versprechen hatten bereits die Ampel-Parteien in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und wollten es durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II) umsetzen, das allerdings nicht mehr verabschiedet wurde.

Schließlich soll der Staat auch verstärkt als Kunde von Start-ups in Erscheinung treten, beispielsweise bei Raumfahrtlösungen. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, dass auf Bundesebene die Wertgrenze bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung auf 100.000 Euro erhöht wird.

3. Förderung von Schlüsseltechnologien

Die neue Regierung will Deutschland als Spitzenstandort für digitale Zukunftstechnologien stärken. Vor diesem Hintergrund sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Bereiche Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Mikroelektronik, Biotechnologie und Raumfahrt durch gezielte Maßnahmen des Staates gefördert werden. Konkrete Maßnahmen sehen u.a. vor, massive Investitionen in die Cloud- und KI-Infrastruktur zu tätigen, KI-Sprunginnovationen und die Entwicklung von branchenspezifischen KI-Sprachmodelle zu fördern, das nationale Quantenökosystem auszubauen, die Chipindustrie durch den Aufbau eines eigenen Kompetenzzentrums zu stärken und die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Therapien durch lebenswissenschaftliche, molekularbiologische und pharmazeutische Forschung zu fördern.

Der Ausbau und die Förderung dieser Branchen erfolgen auch mit Blick auf Start-ups, die gerade im Bereich Künstliche Intelligenz, aber auch im Biotech-Bereich bereits in den letzten Jahren für zahlreiche Innovationen gesorgt haben. Der Koalitionsvertrag verspricht in diesem Zusammenhang gezielte Angebote, wie z.B. die Schaffung von KI-Reallaboren, die Anhebung der steuerlichen Forschungszulage und eine Vereinfachung des Verfahren, um Start-ups bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten effizienter zu unterstützen.

4. Fokus auf Gründerinnen

Frauen sind bei Start-up-Gründungen unterrepräsentiert und die Zahlen der Gründerinnen sind rückläufig, wie zuletzt auch der Female Founders Monitor des Startup-Verbands (2025FemaleFoundersMonitor.pdf) gezeigt hat. Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen stärkeren Fokus auf die Unterstützung von Frauen zu legen und spezielle Förderungen für Gründerinnen auszubauen. Auch dieses Versprechen hatten bereits die Ampel-Parteien gemacht. Die neue Regierung wird diesen Kurs fortsetzen und plant in diesem Zusammenhang auch, einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einzuführen – ein Versprechen, das auch Gründerinnen helfen dürfte.

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Tags: Koalitionsvertrag 2025 Scale-Ups Start-Ups