17. Juni 2010
Sportrecht

Anspruch auf "Vuvuzela-freie" Stadien?

Die Vuvuzela, angeblich das „Symbol des afrikanischen Fußballs″, hat innerhalb kürzester Zeit eine – zweifelhafte – Berühmtheit erlangt und kontroverse Diskussionen ausgelöst. Für Fußballfans in aller Welt ist das trompetenförmige Instrument – in den Medien auch als „Teufelströte″ bezeichnet - zu einem Ärgernis geworden. Denn das über 90 Minuten durch tausende Vuvuzelas in den WM-Stadien erzeugte monotone Geräusch eines Hornissenschwarms kann nervtötend sein. Aber nicht nur das. Die Vuvuzelas erreichen Schalldruckpegel von bis zu 130 dB(A). Dadurch werden nicht nur die Zuschauer, sondern auch die Spieler auf dem Rasen beeinträchtigt. Lionel Messi beklagte sich nach dem ersten Spiel der Argentinier: „Es ist unmöglich, sich mitzuteilen, wenn man wie taub ist.″ Was also tun, nachdem die FIFA ein Verbot der Vuvuzelas in den Stadien abgelehnt hat und nicht tätig werden will?

Nach deutschem Recht könnte den Stadionbetreiber gegenüber den Zuschauern eine Verkehrssicherheitspflicht mit der Folge treffen, dass er Vuvuzelas unter Berufung auf sein Hausrecht im Stadion zu verbieten hätte. Für den Veranstalter von Rockkonzerten hat der BGH (VI ZR 142/00) jedenfalls eine Verpflichtung angenommen, Vorkehrungen zur Vermeidung von Hörschäden der Konzertbesucher infolge zu lauter Musik zu treffen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung bleibt eigentlich nur noch zu erwähnen, dass ein akutes Lärmtrauma bereits bei Lärm über 100 dB, der über Minuten bis Stunden anhält, entsteht.

Obwohl durchaus fraglich ist, ob die Vuvuzela wirklich Teil der afrikanischen Kultur oder doch nur eine Marketingerfindung ist, ist bei den vorstehenden Gedankenspielen und allem Ärger nicht-afrikanischer Fußballfans immer zu bedenken: „Andere Länder – andere Sitten.″ Afrikanische Gelassenheit und Ohropax können ggf. bessere Ratgeber im Sinne der Völkerverständigung sein, als das scharfe Schwert der Justitia. Und was die Spieler angeht: Profi sein bedeutet, auch in schwierigen Situationen seine Leistung abzurufen. Das ist den deutschen Spielern gegen Australien schließlich auch gelungen. 

Tags: Hausrecht Lärm Vuvuzela