11. April 2025
Koalitionsvertrag 2025 Steuerrecht

Steuerliche Weichenstellung 2025: Die wichtigsten Steuerpläne aus dem Koalitionsvertrag im Überblick

Von Einkommensteuer-Senkung bis Unternehmensteuerreform – der neue Koalitionsvertrag stellt steuerpolitisch umfangreiche Änderungen in Aussicht.

Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode kündigt die potentielle neue Bundesregierung umfassende steuerliche Reformen an. Das Ziel: mehr Gerechtigkeit, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und ein moderner Staat. Der Vertrag greift dabei Themen von der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bis hin zur Bekämpfung von Steuervermeidung und der Digitalisierung der Steuerverwaltung auf. Die Steuerpläne der Koalition im Überblick:

Weniger Einkommensteuer für mittlere Einkommen

Ein zentrales Anliegen der neuen Koalition ist die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. Vorgesehen ist eine Senkung der Einkommensteuer zur Mitte der Legislaturperiode, die Personen mit mittlerem Einkommen spürbar entlasten soll.

Zusätzlich soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende „angehoben oder weiterentwickelt“ werden, gleichzeitig soll ein gesetzlicher Kopplungsmechanismus zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld eingeführt werden, um die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise zu verringern. 

Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.

Steuerliche Impulse für Unternehmen: Investitionen steuerlich fördern, Körperschaftsteuer senken

Für Unternehmen soll der steuerliche Rahmen wachstumsfreundlicher gestaltet werden. Die angehende Koalition plant dazu folgende zwei Maßnahmen in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren einzuführen:

  • Einen sogenannten „Investions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30% in den Jahren 2025, 2026 und 2027 und
  • die schrittweise jährliche Senkung der Körperschaftsteuer um jeweils 1 %, in insgesamt fünf Stufen, beginnend mit dem 1. Januar 2028, so dass der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2032 auf 10% reduziert wird.

Darüber hinaus sollen wichtige Bausteine der Besteuerung von Personengesellschaften, wie die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) überarbeitet werden. Zudem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmenrechtsformunabhängig in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.

Mindesthebesatz zur Gewerbesteuer: Gewerbesteueroasen austrocknen

Um den fairen Wettbewerb zwischen Kommunen zu sichern und Steuervermeidung durch Scheinsitzverlegungen in sogenannte Gewerbesteueroasen zu unterbinden, soll der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 % angehoben werden (bisher: 200%). „Gewerbesteueroasen“ innerhalb Deutschlands sollen damit zukünftig verhindert werden.

(K)ein Bekenntnis zur Globalen Mindeststeuer?

Unter der Headline „Aussetzung Globale Mindeststeuer“ wirkt der Koalitionsvertrag in seiner Formulierung leicht janusköpfig: Zwar bekennen sich die Koalitionäre zur Mindeststeuer für große Konzerne und wollen die Arbeiten auf internationaler Ebene für eine dauerhafte Vereinfachung der Mindeststeuer unterstützen. Gleichzeitig aber sollen die Auswirkungen auf die globale Steuerarchitektur durch internationale Divergenzen beobachtet werden und es soll sich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt werden, dass daraus keine Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb resultiere. 

Gastronomie und Umsatzsteuer: Dauerhaft 7 % MwSt für Speisen

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7% reduziert werden.

Arbeit belohnen: Steuerliche Anreize für Überstunden und längeres Arbeiten

Die angehende Koalition will gezielt Anreize für mehr Erwerbsarbeit setzen:

  • Überstunden, die über tarifliche oder vertraglich vereinbarte Vollzeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt. 
  • Wer über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll künftig bis zu EUR 2.000 pro Monat steuerfrei dazuverdienen können.
  • Auch Prämien bei Aufstockung von Teilzeitstellen sollen steuerlich begünstigt werden

Diese Maßnahmen sollen sowohl Fachkräftemangel entgegenwirken als auch freiwillige Leistungsbereitschaft honorieren.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Steuerliche Erleichterungen für soziales Engagement

Weitere steuerliche Entlastungen des Koalitionsvertrags betreffen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit:

  • Die Ehrenamtspauschale soll auf EUR 960 steigen, 
  • die Übungsleiterpauschale auf EUR 3.300 pro Jahr.
  • Außerdem soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf EUR 50.000 erhöht und der Katalog der gemeinnützigen Zwecke modernisiert werden. 
  • Das Gemeinnützigkeitsrecht soll insgesamt vereinfacht werden. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis EUR 100.000 sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
  • Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als EUR 50.000 Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.

Anstieg der Pendlerpauschale und steuerliche Förderung von E-Mobilität

Ab 2026 soll die Pendlerpauschale auf EUR 0,38 pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – unabhängig von der Entfernung steigen. 

E-Mobilität soll u.a. durch folgende steuerliche Maßnahmen gefördert werden:

  • Steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf EUR 100.000,
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge,
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.

Energiepreise und Stromsteuer: Stromsteuer auf europäischem Mindestmaß

Die angehende Koalition nimmt die hohen Energiekosten in den Blick. Vorgesehen ist eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und eine Reduktion der Umlagen und Netzentgelte.

Steuertransparenz und Fairness: Härteres Vorgehen gegen Steuervermeidung und Schwarzarbeit

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung wie folgt verschärfen:

  • Cum-Cum-Geschäfte sollen systematisch unterbunden werden.
  • Bandenmäßige Steuerhinterziehung soll in besonders schweren Fällen durch erweiterte Möglichkeiten zur Telefonüberwachung verfolgt werden.
  • Um wirksam gegen Steueroasen vorgehen zu können, soll sich für die konsequente Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU eingesetzt werden.
  • Die Registrierkassenpflichten sollen reformiert werden, um Defizite auszuräumen und Missbrauch zu verhindern.

Zudem soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, um härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder die schwarzarbeiten.

Steuerdumping und unfairer Steuerwettbewerb in der EU sollen verhindert werden. Die neue Bundesregierung will sich deshalb für eine EU-weit einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einsetzen.

Digitalisierung und Vereinfachung: Steuerbürokratie reduzieren

Die Steuerverwaltung soll effizienter und digitaler werden. Geprüft werden sollen u.a.:

  • Eine Arbeitstagepauschale zur pauschalen Abrechnung von Werbungskosten.
  • Außerdem soll die digitale Abgabe von Steuererklärungen schrittweise verpflichtend werden.
  • Für einfache Fälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. 
  • Rentner und Arbeitnehmer sollen von Erklärungspflichten, soweit als möglich, entlastet werden. 
  • Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden.

Außerdem im Gepäck: Finanztransaktionssteuer und weitere steuerliche Themen im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag enthält außerdem folgende Steuerpläne:

  • Kosten für energetische Sanierung ererbter Immobilien sollen steuerlich absetzbar sein. 
  • Wohnungseigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohnungseigentum“) soll durch staatliche Maßnahmen verbessert werden.
  • Günstige Vermietung soll steuerlich „belohnt“ werden
  • Eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene soll unterstützt werden.
  • Der steuerliche Rechtsrahmen für den Querverbund soll angepasst werden, um den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern.
  • Bei der steuerlichen Forschungszulage soll der Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich angehoben und das Verfahren vereinfacht werden.
  • Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter gestärkt werden.
  • Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.
  • Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben sollen reduziert und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurückgenommen werden. 
  • Die Agrardiesel-Rückvergütung soll vollständig wieder eingeführt werden.

Fazit: Der steuerpolitische Fahrplan 2025 steht, Details und Umsetzung bleiben abzuwarten

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 setzt die künftige Bundesregierung umfangreiche steuerpolitische Akzente: Insbesondere die Entlastung für breite Bevölkerungsschichten, Investitionsanreize und Steuersenkungen für Unternehmen und eine digitale, bürgernahe Verwaltung stehen im Zentrum. Gleichzeitig soll die Steuergerechtigkeit gestärkt werden, etwa durch weitere Maßnahmen gegen Steuervermeidung. Mit welcher Geschwindigkeit und Tiefe die vorgesehenen, zahlreichen Maßnahmen im Detail austariert und umgesetzt werden, bleibt gespannt abzuwarten. 

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Die englischsprachige Fassung des Beitrags finden hier: The tax roadmap for 2025: the most important tax plans in the coalition agreement at a glance (cms-lawnow.com).

Tags: Koalitionsvertrag 2025 Steuerrecht