Erleichterungen bei inkongruenter Gewinnausschüttung
Nachdem der BFH bereits in zwei Urteilen günstig für die Steuerpflichtigen entschieden hat, akzeptiert nun auch die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung.
Nachdem der BFH bereits in zwei Urteilen günstig für die Steuerpflichtigen entschieden hat, akzeptiert nun auch die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung.