Was jetzt auf die Zeitarbeitsbranche zukommt, ist nichts Geringeres als ein historischer Umbruch. Sind Sie bereit für das neue Tarifwerk GVP/GDB?
Die Zeitarbeitsbranche hat in den letzten Jahren eine signifikante Entwicklung durchgemacht, die maßgeblich durch die Zusammenführung der beiden Arbeitgeberverbände BAP und iGZ mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 zum GVP geprägt wurde. Dieser Zusammenschluss war zunächst „nur“ eine organisatorische Vereinigung.
Die von BAP und iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit jeweils gesondert vereinbarten Tarifwerke BAP/DGB und iGZ/DGB, die inhaltlich zwar große Parallelen, aber auch noch Unterschiede aufweisen, sind von der „Fusion“ nicht betroffen gewesen, sondern „liefen“ im GVP uneingeschränkt weiter.
Ein tarifrechtliches Unikum – so kann man zumindest behaupten: ein Arbeitgeberverband, bei dem gleich zwei Tarifwerke mit dem identischen Tarifpartner auf der Gewerkschaftsseite gelten.
Damit ist nun Schluss: Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden die beiden Tarifwerke zu einem einheitlichen Regelwerk (GVP/DGB) zusammengefasst.
Endlich – möchte man sagen – wird das Projekt der Zusammenführung der Verbände auch auf tariflicher Ebene vollendet.
Aber was steht nun konkret in dem neuen, ab dem 1. Januar 2026 geltenden Tarifwerk GVP/DGB drin? Und was ändert sich für die Tarifanwender? Und was gilt es zu tun?
Die entsprechenden Anpassungen möchten wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in einer neuen Beitragsserie im CMS-Blog für Sie zusammenfassen.
In Kürze werden wir mit dem ersten inhaltlichen Beitrag beginnen – seien Sie gespannt!