Fortbildungskosten: Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln
Die Formulierung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ in einer Rückzahlungsklausel entspricht den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung.
Die Formulierung „aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“ in einer Rückzahlungsklausel entspricht den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung.