Risiko des Annahmeverzugslohns und dessen Begrenzung durch das böswillige Unterlassen anderweitigen Erwerbs aus Arbeitgebersicht
Das LAG Berlin-Brandenburg hat aufgezeigt, dass Arbeitgeber deren Risiken auf Zahlung von Annahmeverzugslohn nach einem Kündigungsschutzrechtsstreit wirksam begrenzen können.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat aufgezeigt, dass Arbeitgeber deren Risiken auf Zahlung von Annahmeverzugslohn nach einem Kündigungsschutzrechtsstreit wirksam begrenzen können.