27. September 2013
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Arbeitsrecht

Jetzt geht’s los – Thema „psychische Belastungen bei der Arbeit″

Der Umgang mit psychischen Belastungen bei der Arbeit tritt in die nächste Runde.

Wir hatten bereits Anfang des Jahres berichtet, dass die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) sich dem Schutz und der Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung widmet – ein Thema, dem sich kein Arbeitgeber in der kommenden Zeit wird entziehen können.

Schon im Herbst des vergangenen Jahres entschied sich die Bundesregierung, den Schutz vor „psychischen Belastungen″ ausdrücklich in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufzunehmen. Im Rahmen des „Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen″, dem nach dem Bundestag Ende Juni in der vergangenen Woche nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, ist dies jetzt erfolgt:

 

  • Danach muss der Arbeitgeber die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die „physische und psychische″ Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
  • Ausdrücklich werden nun im Katalog möglicher Gefährdungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen sind, „psychische Belastungen″ aufgeführt.

Für Unternehmen gilt es nun, die bisherige Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu prüfen und die Gefährdungsbeurteilung um die Thematik psychischer Belastungen zu erweitern.

Tags: Änderung Arbeitsschutzgesetz ArbSchG BUK-NOG Gefährdungsbeurteilung Gesetzgebung psychische Belastungen