27. März 2015
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Arbeitsrecht Service

Update Arbeitsrecht mit Informationen u.a. zum Homeoffice, Urlaub und Compliance

Update Arbeitsrecht mit Informationen zum Thema Homeoffice, Urlaub, Bewährungschancen für Arbeitnehmer und Compliance.

Das klassische Arbeitsbild mit fester Arbeitszeit und festem Arbeitsort verliert immer mehr an Bedeutung. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte stehen bei Mitarbeitern hingegen hoch im Kurs. Auch vielen Arbeitgebern kommt es nur noch darauf an, dass die Arbeit erledigt wird. Von wo aus die Arbeitsleistung erbracht wird, ist sekundär. Aus diesem Grund haben wir uns im Schwerpunkt dieser Ausgabe mit der Frage befasst, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie Mitarbeiter im Homeoffice beschäftigen möchten.

In unserer Übersicht zur Rechtsprechung spielt dieses Mal das Thema „Urlaub“ eine große Rolle. Die Arbeitsgerichte haben unter anderem darüber geurteilt, was mit den Urlaubsansprüchen eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit geschieht und wie bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Jahresurlaub zu verfahren ist. Ferner stand das Verhältnis von Elternzeit und Erholungsurlaub auf dem Prüfstand.

Für die Praxis von großer Bedeutung ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in der sich die Richter mit dem Thema auseinandergesetzt haben, inwieweit Arbeitnehmern bei nicht bestandener Probezeit eine Bewährungschance eingeräumt werden kann.

Schließlich haben wir für Sie mehrere Urteile zum Thema Compliance zusammengefasst. Die Themen sind hier vielfältig: Was muss ich bei der Überwachung meiner Mitarbeiter durch einen Detektiv beachten? Und was, wenn ich Strafanzeige gegen einen Angestellten erstatte? Können Kartellgeldbußen von Mitarbeitern zurückgefordert werden?

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Tags: Bewährungschance Compliance Homeoffice Urlaub