Ladesäulenpflicht wird ausgeweitet – Neue EU-GebäudeeffizienzRL ist vom Gesetzgeber bis Mai 2026 umzusetzen
Für Bestandsgebäude und bei Neubauten ergeben sich deutlich erweiterte Pflichten für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur.
Für Bestandsgebäude und bei Neubauten ergeben sich deutlich erweiterte Pflichten für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur.