Bürokratieentlastung sei Dank: Textform auch bei langfristigen Gewerberaummietverträgen!
Künftig gilt für langfristige Gewerberaummietverträge die Textform. Das wird manches vereinfachen, birgt aber auch Risiken.
Künftig gilt für langfristige Gewerberaummietverträge die Textform. Das wird manches vereinfachen, birgt aber auch Risiken.