„Bio“-Gummibärchen? Nicht ohne Zertifizierung!
Wer Lebensmittel als „Bio-“ oder „Öko-“ bezeichnet, muss die einschlägigen EU-Kennzeichnungspflichten einhalten – sonst drohen Unterlassungsklagen.
Wer Lebensmittel als „Bio-“ oder „Öko-“ bezeichnet, muss die einschlägigen EU-Kennzeichnungspflichten einhalten – sonst drohen Unterlassungsklagen.