Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Restrukturierungsplan nach dem StaRUG-RegE
Regierungsentwurf des StaRUG: Ab dem 1. Januar 2021 sind gesellschaftsrechtliche Maßnahmen auch außerhalb eines Insolvenzplanverfahrens aufgrund eines Restrukturierungsplans möglich.
Regierungsentwurf des StaRUG: Ab dem 1. Januar 2021 sind gesellschaftsrechtliche Maßnahmen auch außerhalb eines Insolvenzplanverfahrens aufgrund eines Restrukturierungsplans möglich.