ArbG Oldenburg: Schadensersatz wegen Nichterteilung einer datenschutzrechtlichen Auskunft
Die Nichterteilung einer Auskunft kann einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro Monat nach Art. 82 DSGVO begründen.
Die Nichterteilung einer Auskunft kann einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro pro Monat nach Art. 82 DSGVO begründen.