Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
Der BGH hat im Bereich des Werkvertragsrechtes der Schadensberechnung nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten eine Absage erteilt.
Der BGH hat im Bereich des Werkvertragsrechtes der Schadensberechnung nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten eine Absage erteilt.