Facebook-Nutzer dürfen in bestimmten Fällen Pseudonyme verwenden
Laut BGH hat ein Facebook-Nutzer gegenüber Meta den Klarnamen anzugeben. Auf der Plattform kann er u.U. jedoch unter Verwendung eines Pseudonyms agieren.
Laut BGH hat ein Facebook-Nutzer gegenüber Meta den Klarnamen anzugeben. Auf der Plattform kann er u.U. jedoch unter Verwendung eines Pseudonyms agieren.