Gesetzentwurf FüPoG II – Frauenquote im Vorstand
Mindestbeteiligung von Frauen (und Männern) bei mehr als drei Vorstandsmitgliedern in großen Gesellschaften.
Mindestbeteiligung von Frauen (und Männern) bei mehr als drei Vorstandsmitgliedern in großen Gesellschaften.