Neues BGH-Urteil verlangt erhöhte Aufmerksamkeit beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen!
                    Gemäß § 24 GmbHG ist jedem Geschäftsanteil die Pflicht zur Ausfallhaftung immanent.                  
                  
                    Gemäß § 24 GmbHG ist jedem Geschäftsanteil die Pflicht zur Ausfallhaftung immanent.