Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber mittels einstweiliger Verfügung von einer Betriebsänderung abhalten? Auf die Lage kommt es an!
LAG Rheinland-Pfalz: Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen Betriebsänderungen, den er im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.
LAG Rheinland-Pfalz: Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen Betriebsänderungen, den er im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.