CO2-Preis für Wareneinfuhren: Erste Stufe des CBAM ist scharf gestellt
Es wird ernst für Einführer von unter den CBAM fallenden Waren: Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht abgegeben werden.
Es wird ernst für Einführer von unter den CBAM fallenden Waren: Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht abgegeben werden.