BVerwG beseitigt Verwirrung im Artenschutzrecht
„Populationsbezug“ oder „Individuenbezug“ beim artenschutzrechtlichen Störungsverbot? Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht endlich geklärt.
„Populationsbezug“ oder „Individuenbezug“ beim artenschutzrechtlichen Störungsverbot? Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht endlich geklärt.