EuGH: Einwilligung nach DSGVO muss aktiv erklärt werden
Verantwortlicher verletzt strenge DSGVO-Nachweispflichten, wenn er lediglich einen unterzeichneten Vertrag mit vorausgewählter Einwilligung vorlegt.
Verantwortlicher verletzt strenge DSGVO-Nachweispflichten, wenn er lediglich einen unterzeichneten Vertrag mit vorausgewählter Einwilligung vorlegt.