AG Diez: Kein Schadensersatzanspruch für Bagatellverstoß gegen die DSGVO
Art. 82 Abs. 1 DSGVO räumt Betroffenen bei Verstößen einen Schadensersatzanspruch ein. Nun hat erstmals ein deutsches Gericht darüber entschieden.
Art. 82 Abs. 1 DSGVO räumt Betroffenen bei Verstößen einen Schadensersatzanspruch ein. Nun hat erstmals ein deutsches Gericht darüber entschieden.