Insolvenzantragstellung – der frühe Vogel entkommt der Haftung
Vorverlagerung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit durch Einbeziehung der Passiva 2 in die Liquiditätsbilanz (BGH II ZR 88/16).
Vorverlagerung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit durch Einbeziehung der Passiva 2 in die Liquiditätsbilanz (BGH II ZR 88/16).