Ende der gesetzlichen 3G-Nachweispflicht – alles zurück auf Los?
Arbeitgeber können 2G-Nachweise ihrer Mitarbeiter nach dem 20. März 2022 weiterverarbeiten. So geht es richtig.
Arbeitgeber können 2G-Nachweise ihrer Mitarbeiter nach dem 20. März 2022 weiterverarbeiten. So geht es richtig.