Datenschutzbehörden: EuGH klärt wichtige Zuständigkeitsfrage
Nicht nur die sog. federführende Datenschutzbehörde ist für Verstöße bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung zuständig.
Nicht nur die sog. federführende Datenschutzbehörde ist für Verstöße bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung zuständig.