Anspruch auf eigene Lademöglichkeit im Wohnungseigentum
Am 1. Dezember 2020 tritt das Änderungsgesetz in Kraft, das Wohnungseigentümern und Mietern einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit verschafft.
Am 1. Dezember 2020 tritt das Änderungsgesetz in Kraft, das Wohnungseigentümern und Mietern einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus einer Lademöglichkeit verschafft.