BAG fragt EuGH: Müssen auch langzeiterkrankte Arbeitnehmer über ihren Urlaubsanspruch informiert werden?
Urlaub verfällt bei Langzeiterkrankten grds. 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahrs ohne Hinzutun des Arbeitgebers. Dies könnte sich bald ändern.
Urlaub verfällt bei Langzeiterkrankten grds. 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahrs ohne Hinzutun des Arbeitgebers. Dies könnte sich bald ändern.