Gesetzesänderung für Unternehmen in Kroatien – Handlungsbedarf bezüglich Registrierungs- und Offenlegungsvorschriften
Eine aktuelle Gesetzesreform in Kroatien führt zu Handlungsbedarf für Unternehmen, die vor Ort tätig sind. Das betrifft zum einen die Registrierung von E-Mail-Adressen im Gerichtsregister und zum anderen die Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in der EU.
Eine aktuelle Gesetzesreform in Kroatien führt zu Handlungsbedarf für Unternehmen, die vor Ort tätig sind. Das betrifft zum einen die Registrierung von E-Mail-Adressen im Gerichtsregister und zum anderen die Offenlegungspflichten für Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in der EU.