CMS Hasche Sigle lädt wieder gemeinsam mit mobilbranche.de zum Mobilisten-Talk Special am Vorabend der dmexco in Köln ein. In diesem Jahr dreht sich die Veranstaltung um das Thema „App Superstars″. Doch was ist daran eigentlich juristisch relevant? Florian Treiß, Gründer von mobilbranche.de und Moderator des Events, hat darüber mit Florian Dietrich, Partner von CMS Hasche Sigle, gesprochen.
Kurz vorweg: Welche Apps nutzen Sie persönlich gern – eher die weit verbreiteten „App Superstars″ oder weniger bekannte Nischenangebote?
Ich bin großer Fan von mytaxi, insbesondere wegen der Bezahlmöglichkeit mit PayPal und der Quittung per E-Mail. Außerdem finde ich die eBay-App fürs iPad sehr gelungen – per Barcode-Scanner kann man als Verkäufer viele Beschreibungstexte, Bilder etc. automatisch generieren und so super schnell verkaufen.
Darüber hinaus bin ich auch Abonnent von Bild Plus mit Bundesliga und nutze die Apps von Facebook, Pizza.de und Spotify. Frisch installiert ist PAYSMART, die neue Zahlungs-App der Deutschen Post. Genutzt habe ich sie allerdings noch nicht. Das sind jetzt alles eher die großen Namen. Was mir aber noch als Nischenanwendung einfällt: die App-Steuerung für die Kamera an unserer Haustür, die unser Vermieter eingebaut hat.
Sie laden zum Mobilisten-Talk zum Thema Apps ein. Was ist daran für Sie als Jurist interessant?
Ich beschäftige mich in meiner Beratungspraxis viel mit den rechtlichen Aspekten beim App-Marketing einschließlich des In-App-Marketings, also der Werbung in der App. Auch bei der App-Entwicklung und der Darstellung in der App gibt es jede Menge rechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten – etwa was die korrekte Darstellung von Produkten und Preisen und den Bestellprozess angeht. Dies ist im Einzelfall nicht so einfach, da in Apps der Platz und die technischen Möglichkeiten begrenzt sind.
Auch die Verbraucherschutz- und Datenschutz-Vorschriften werfen häufig Fragen auf: Darf die App die Funktionen des Endgeräts nutzen, etwa den GPS-Sensor, oder auf das Telefonbuch zugreifen? Insofern befassen wir uns als Anwälte sehr viel mit Apps.
Mit welchen juristischen Aspekten beschäftigen Sie sich in Ihrem Beratungsfeld Digital Business darüber hinaus?
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten bringt viele Rechtsfragen mit sich. Typische Themenkomplexe sind hier Big Data, die intelligente Industrie und die Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation, vernetzte Fahrzeuge sowie das Internet der Dinge.
Darüber hinaus beraten wir viel im E-Commerce und Mobile Commerce, aktuell etwa häufig zu elektronischen Bezahllösungen.
Welche Trends beobachten Sie aktuell in der digitalen Wirtschaft?
Viele Unternehmen arbeiten daran, die Nutzer über ihre Plattform abzuholen und Zahlungen direkt über diese Plattform abzuwickeln. Der Bereich der Zahlungsdienste wird allerdings immer stärker reguliert.
Zudem hält bei Apps der Trend zum location-based advertising an – übrigens ist auch das rechtlich ein sehr spannendes Thema.
Wie wird das Mobile Business in 5 Jahren aussehen – reden wir dann überhaupt noch von Smartphone-Apps?
Ehrlich: Keine Ahnung, weil sich in 5 Jahren in diesem Business so viel verändern kann wie in 50 Jahren in der „Old Economy“. Aber wenn ich in die Glaskugel schaue: Es wird noch Apps geben, die auf jedem Endgerät des Users – egal ob Smartwatch, Smartphone, Smart TV, Tablet, Brille, Auto oder Kühlschrank – miteinander vernetzt und synchronisiert sind und den User begleiten. Gerade die Vielfalt der Apps ermöglicht innovative Anwendungen, so dass ich nicht denke, dass in 5 Jahren nur noch built-in applications der Hersteller auf den Endgeräten installiert sind.